Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 16)
- Language
- German
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/ 80ב Zur Frühgeschichte der Juden :in Deutschland, Vielleicht aber steht diese Verordnung im Zusammenhang; mit einer anderen eherechtlichen, ,nämlich dem Verbot, seiner Frau wider ihren Willen den Scheidebrief zukommen zu lassen1);: in! Übertretungsfall hatte der Gatte, der sich nicht ohne nachtrag!iche Einwilligung der Frau wieder verheiraten durfte, für deren Unterhalt zu sorgen2). Mit einiger Sicherheit: dürfen wir auf Gerschoms Einfluß die Bestimmung zürückführen,. daß der Ehegatte, falls er nicht imstande ist, für den Unterhalt: der Frau zu sorgen, dies durch einen Manifestation seid zu bekräftigem verpflichtet ist, und, falls er selbst abwesend ist, alle diejenigen, die irgend eine Kenntnis von seinen Vermögensverhält״: nissen haben, gehalten sind, es durch eine feierliche Bekundung zu bezeugen3). - Wenn;wir..aus dem Komplex der Gerschom zugeschriebenen Takanot einige sehr wahrscheinlich in diese Zeit zu versetzende^ und besonders auf ihn zurückgehende herausheben dürfen, so sei hingewjeseii auf die ,Verordnung, eine von einem Juden im Hause eines Christen, innegehabte Wohnung erst nach Verlauf eines• jahres, nachdem^ der Glaubensgenosse, diese verlassen hat, zu־ mieten4); . wenn aber der bisherige Inhaber einen geringen Mietszins zahlen will und ein anderer den früheren vollen Preis zu׳, geben bereit ist, so steht ihm kein Hindernis zum Mieten entgegen.- Zu den sozialen Einrichtungen Gerschoms, die :zum mindesten, im Volksbewußtsein .allgemein, auf ihn zurückgeführt werden, ist: auchbdie; Anordnung zu rechnen, daß man ־in; die zur Beförderung: ubernom men en Briefschaften keinerlei Einsicht nehmen dürfe5). — zu כתובות nö;׳sq1; wo es heißt:;׳שלא גזר-יהגאון אלא' משום:כןטטת:;ולא משום דררא דאוריתא., ... ■■■■;■ 13 Vgl, s. 113a.: Aus 211■ הגקותמןרדכייm. 4 Ahschn. ־יבמות; No, 108 geht hervor, daß hier eine von Gerschom in Gemeinschaft mit den Gemeinden erlassene״. Bestimmung’;׳vorliegt.• ■־•.., ‘; * 2) Vgl. Rosenthal, a. a. O., S.,48. .3)Vgl. MHRM., a< a: Ö.^S. 1.13a4 letzt•״ Ab schnitt 4) a. a. o., beginnend:.תלגה שלא לשבור בית.""/ ' 5) a. a. ^טשזלוז■.לחביהובלא יריעתה:;.ס י אסור die VölkMiberHeferung Iiielt;die^Urheberschaffe G’s:iesl, :indem.