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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 179

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
Date
1919-01-01
Page
Seite 179 (sequence 15)
Language
German
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. besonders in literarischer und kultureller Hinsicht. 179 geltenden Deutungsregeln ausgelegt und für die Praxis verwertet werden muß; hiermit hat er bereits die nachmals zu so glänzenden Resultaten führende Blütezeit des Talmudstudiums unter den Tossafisten vorbereitet1). Das große Ansehen, dessen Gerschom sich erfreute, machte ihn auch zum geeigneten Sachwalter, der den von Mainz und Nachbarorten geschaffenen Takanot die rechte Geltung für die Dauer zu verleihen imstande war2), und so zur ständigen Festigung der deutschen Gemeinden wesentlich beitrug. Es müssen zweifellos recht viele Bestimmungen gewesen sein, an denen er mitwirkte, oder die von ihm ausgingen3); nur lassen sie sich nicht mehr alle mit Sicherheit bestimmen. Eine der einschneidendsten darunter ist das Verbot, mehr als eine-Frau zu heiraten4). Was mag wohl die Gemeinden dazu bewogen haben, diesen Beschluß zu iassen und durch einen Bann Gerschoms ihm eine besondere Wirkung zu verleihen, da doch die Polygamie, wie überhaupt seit dem Altertum sehr selten, so besonders in den Abendländern, in denen die Juden seit Jahrhunderten wohnten, wohl.kaum mehr bei diesen vorkam, zumal auch die andersgearteten wirtschaftlichen Verhältnisse sie nicht gestatteten?. Es ist möglich, daß jüdische Reisende, die vom Orient oder südeuropäischen Ländern, wo noch «eine Bigamie bestanden haben mag5), nach der Rheingegend kamen und längere Zeit dort zu weilen gedachten, den heimatliehen Sitten nicht entsagen mochten. Dieses mußte aber bei den grundverschiedenen Lebensverhältnissen zu Störungen des ehelichen Lebens .Führen6) und so die Gemeinden zu jener durch einen Bann; von. Gerschom bekräftigten Bestimmung zwingen. ך) Vglv hierzu Simchowitz, a. a. O., S. 201—202. 2) Über G’s Takanot siehe Rosemhal in Hildesheimer-Festschr. S. 37 fg., Müller, a. a. Ö., S. XXXVI. Anm. 1. 3) Vgl. MHRIW. a: a. O., S112 ׳c. לבד תקנות המאור הגדול רבעו גרשם מאור הגולה'בר׳ יהודה שהן הרבה מאוד. 4) Vgl. MHRML a. a. O., S. 112d letzter Abschnitt. 5) Aus den Responsen des R’Nissim Gerundi, No. 48, wissen wir daß Polygamie noch zu seiner Zeit zuweilen in Castilien vorkam. 6) Diese Ansicht glaube ich belegen zu können aus הגהות מרדכי 12*

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