Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 176 (sequence 12)
- Language
- German
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176 Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland, n ach dem Zeugnis seines Schülers, einen hervorragenden Gelehrten seiner Zeit1), der, wie die freilich nur spärlichen von ihm überlieferten Lehrsätze beweisen, eine große Selbständigkeit, auch früheren Autoritäten gegenüber, in. Fragen des Ritus und des Rechts‘2) bekundete, Bemerkenswert ist dabei eine von ihm anläßlich eines von Worms aus an ihn gebrachten Falles getroffene Entscheidung, daß eine Schuld nach Verlauf des Sch’mittajahrs nicht mehr eintreibbar ist, womit er sich in einem Gegensatz zu der Ansicht des Talmud befindet3). Höchst wahrscheinlich leitete ihn hierbei das Bestreben, den Armen Schutz und Erleichterung des Erwerbs zu gewähren4). Wir sehen also, wie bereits damals die Ge-; meinden Mainz und Worms in ihrer Mitte Männer von großer Gelehrsamkeit und autoritativer Selbständigkeit hatten. Bemerkenswert ist es aber, daß man sich vom Rhein her um das Jahr 960 nach Palästina an die dortigen Gelehrten mit einer Anfrage wandte5), ob dort etwas über die bevorstehende messianische Erlösung bekannt sei, indem man über eine rituelle Angelegenheit ף RTP schreibt dort von ihm': בי מופלא בדורו היה ואחרי דברו לא ישגו. v ' 2) Es handelt sich um eine im Gegensatz zu den Geonim ge׳r äußerte Ansicht betr. ליחא מילחא/ vgl. Ör Sarua a. a. O. No. 256, und über das Problem von מיפך שבועה/ auch bei einem nach biblischem Recht aufzuerlegenden Schwur, worüber R’G’ in dem erwähnten Responsum berichtet. Vgl. auch die folgende Note. 3) So wird uns berichtet in Or Sarua a. a. O. No. 108. 4) Wenn Simchowitz a. a. Ö. S. 21, meint, daß bei dieser Ent- Scheidung Leon nur vom, starren Rechtsprinzip und nicht von sozialen Rücksichten geleitet wurde, so muß ihm schon aus dem Grunde wider־, sprachen werden, da ja, wie bereits vorher gezeigt, schon damals die Gemeinden ihre 'wirtschaftlicheti. Bedingungen selbst regelten, dann aber auch, weil־ späterhin R'Gerschom selßst, und der an den -Takänöt der nordfraiizösischert Gemeinden)in hervorragende־r Weise beteiligte Satnuel b. Meir, wie wir aus Or Sä'ruä, V. a’. Ö., *No. 107 erfahren; irt demselben Sinn entschieden haben. י ׳ ־; 5) Es handelt sich um die Anfrage der אנשי לייבום/ die; der bekaiirite' Schüler Jaköb Tamö, Isak’ fc>. Dorbeiö,־ in Wörms gefunden haben will; sie ist zuerst .mitgeteilt Vbn Mannheimer lhf! Jüäeh in "Worfn^ S. 27, zuletzt ausführl. behandelt von Büchldf irt REJ. XLlVy‘S.'237 fg.