Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 3)
- Language
- German
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besonders in literarischer und kultureller Hinsicht. 167 aus der in den Jahren 904—906 erlassenen Zollordiiung von Raffelstätten erfahren1). Auch in dem Gebiet der Saale, bei Halle, haben, wie ein arabisch-jüdischer Reisender, Ibrahim ibn Jaküb, berichtet, im 9. Jahrh. Juden Betriebe unterhalten2). Ein einigermaßen geordnetes Gemeinwesen treffen wir aber wohl erst an der Wende des 9. zum 10. Jahrh. im Rheingau, wo bereits Mainz uns als Vorort des sogen. Lotharingien, לותיר,- entgegentritt. Hier, in diesem gesegneten Landstrich, wo die Wasserstraßen auch die Schiffahrt begünstigten, waren alle Bedingungen für ein Aufblühen von Handel und Wandel gegeben, sodaß sich ein großes Gemeinwesen und, innerhalb desselben, auch eine wohlorganisierte jüdische Gemeinde entwickeln konnte. Die Gunst der sächsischen Kaiser verlieh dem Ort einen bedeutenden Aufschwung, und die feste staatliche Ordnung, die sie einführten, förderte auch innerhalb der Gemeinwesen zielbewußte Organisationen. Es ist mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß sich die Mainzer Gemeinde wohl zunächst durch Ankömmlinge aus Frankreich bevölkert hatte,; wo schon am Ende des 9. Jahrh. wieder sich Gemeinden gebildet hatten, so in Le Mans, das in seinen Mauern einen Gelehrten wie R. Simon, der das Oberhaupt einer berühmten Familie war, barg3). Auch nach* der i. J. 928 unter Heinrich I. auf gütlichem Wege erfolgten Angliederung eines großen Teiles von Lothringen an Deutschland bestand eine über die staatlichen Schranken hinüberreichende Annäherung zwischen den benachbarten Grenzgebieten, die, unter anderem, sich darin zeigte, daß in den westlichen Teilen Deutschlands neben dem Deutschen auch das Französische herrschte4) und beispielsweise Trier den französischen Gebetritus hatte 5). In der Tat reichte auch das in der jüdischen Literatur mit dem ג) Vgl. Aronius, Regesten Nr. 122 u. Scherer, Rechtsverhältnisse, S. 109-111. 2) Tykocinski in Germania Judaica I, 1, unter Halle, S. 124—125. 3) Groß, Gallia Judaica s. v. Le Mans, S. 362—363. Zunz Lg. S. 111. 4) Güdemann, Gesch. d. Erziehungswesens d. Jud. I, S. 288 fgg. 5) Baßfreund, Monatsschr. 1895, S. 498.