Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 150

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud
Date
1919-01-01
Page
Seite 150 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829892-2829895-2894766--43555-2894855
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

150 Die Strafkläuseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet hier 10 Keres, genannt sind die Verwandten. — In einer Verzicht״ leistungsurkunde (Pap. F, 440 ante), die nach einem durch einen Eid des Angeklagten zuungunsten des Klägers erledigten Prozeß ausgestellt wurde, erklärt letzterer: »Strenge ich gegen dich Klage und Prozeß an oder strengt mein Sohn oder meine Tochter gegen dich Klage an wegen dieses deines Eides, so zahle ich, oder meine Nachkommen dem B. die Summe von 5 Keres« (S. 43). — Pap. H ist eine Gewährschaftserklärung. In einem Prozeß wegen verschiedener Wertgegenstände haben die Beklagten die Kläger befriedigt, diese erklären also in ihrem Namen wie auch im Namen von »sonst jemand, der zu uns Beziehung hat«, keinen Prozeß mehr anzustrengen. Dann heißt es nach der üblichen Detaillierung: »wer immer (gegen euch) deswegen prozessiert, zahlt euch oder euren Söhnen oder wem immer der Prozeß׳ gemacht worden ist, eine Konventionalstrafe von zehn Keres und (fernerhin) gibt es kein Klagen und Prozessieren« (420 ante,. S. 48). — Pap. t aus dem Jahre 416 ist ebenfalls eine Gewährschaftserklärung. A verzichtet zugunsten von B und C auf ein Haus, die letzteren'können es geben, wen! sie wollen. A ver״ zichtet auch auf jedes Prozeßrecht. »Auch haben wir kein Recht,, einen Prozeß anzustrengen gegen Sohn oder Tochter von euch,. Bruder oder Schwester, weibliches oder männliches Wesen, das mit euch in Beziehung steht, oder gegen einen, den! Ihr dieses Ha.üs verkauft, oder dem ihr es freiwillig schenkt* in meinem Namen oder im Namen meiner Kinder, oder männlicher und weiblicher Person, die mit rffir in Beziehung steht. Wenn ich gegen euch prozessiere, oder es prozessiert ein Sohn vonmirusw., prozessiert gegen Sohn usw. oder gegen jemand,, dem ihr dieses Haus verkauft oder dem ihr es freiwillige schenkt, kurz, wer euch den Prozeß macht, — so zahle ich euch eine Konventionalstrafe im Betrage von zehn Keres, und das Haus gehört trotzdem euch für immer . . . . und fernerhin gibt es kein Prozessieren mehr« (S. 50).־—■ Pap. K ist ein Erbschaftsteilungsvertrag aus dem Jahre 410. Ein Sklave fällt der einen Vertrags״ partei zu, dessen Besitz ihr gegen Anfechtung in der üblichen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.