Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829892-2829895-2894766--43554-2894854- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
149 durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud. «dir trotzdem. Und wenn A stirbt; so darf in Zukunft weder Sohn noch Tochter, wedei* Bruder noch Schwester, weder Verwandter noch Fremder, weder Militärnoch Zivilperson den B. oder einen Nachkommen von ihm hindern, einen Bau auf dieser ihm gehörigen ’gd zu errichten; wer von ihnen (daran) hindert, zahlt ihm die oben angegebene Summe usw.« Dieselbe Konventional- •strafe gilt auch für die Verhinderung der Benutzung des Torweges (Pap. A, 471 ante. Staerk, Alte und neue aramäische Papyri S. 35). — In einer Gewährschaftserklärung aus dem Jahre 464 ante werden wie in der vorigen Urkunde neben den Nachkommen und Verwandten •auch Fremde (Nichtverwandte) genannt. Dann heißt es »Wenn man gegen dich Klage anstrengt in meinem Namen wegen dieses Grundstücks, so zahle ich dir die Summe von 20 Keres — :sage: zwanzig nach königlichem Gewicht, 2 Viertel auf den Zehner, dieses Grundstück aber, ist trotzdem dein Eigentum, und du bist gesichert gegen jeden Prozeß, den man gegen dich anstrengen .will, wegen dieses Grundstücks« (Pap. B, S. 36f). — In einer Urkunde über ein Heiratsgut aus dem Jahre 461 ante heißt es: »Wer gegen dich Klage und Prozeß anhängig macht, gegen dich oder Sohn oder Tochter von dir, oder sonst jemand, der :zu dir in Beziehung steht, wegen dieses Grundstückes, das ich dir geschenkt habe, und dir einen Prozeß macht vor dem Gerichtsherrn oder Richter, hat dir oder deinen Kindern die Summe von 10 Keres zu zahlen — sage 10 — nach königlichem Gewicht, 2 VierteKauf den Zehner, und fernerhin gibt es kein Prozessieren . ..% Bebaue es und gib es, wem du willst. Wenn ich in;Zukunft Kläge ünd Prozeß ׳׳gegen dich anhängig mache־' und sage: ich habe׳ es dir nicht gegeben, so werde ich dir die Summe von 10 Keres nach königlichem Gewicht zahlen usw.« {Pap. D, S; 38f).~-- Pap. C ist gleichfalls eine Urkunde über ein Stück Heiratsgut,, welche die vorige.■ Urkunde ergänzt. In dieser . -beträgt die Konventionalstrafe ebenfalls 10 Keres, es ist aber nur vom Aussteller die Rede, offenbar darum, weil die übrigen in der zugehörigen Urkunde bereits genannt wurden. — Pap. E verfügt über ein ■-Hausgrundstuck. Die Konventionalstrafe beträgt auch