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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 146

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Die Strafklauseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet durch die aramäischen Papyri und durch den Talmud
Date
1919-01-01
Page
Seite 146 (sequence 9)
Language
German
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146 Die Strafkläuseln der griechischen Papyrusurkunden beleuchtet auf demselben Boden noch im neupersischen Reich der Sassaniden des 3.-5. nach ehr. Jahrhunderts fort, bis man ihre rechtliehe Wirkung aufhob. Bei den Juden Babyloniens geschah dies, wie wir sahen, in der Mitte des 4. Jahrhunderts. Es ist nicht uninteressant, daß eine so hohe Konventionalstrafe .sich auch in einem griechischen Vertrag aus dem Jahre g in Fayum findet (Pap. Fay. 89). . Der Lieferant verpflichtet sich bei Verzug zur Lieferung des zehnfachen Getreidequantums. Diese Urkunde steht vereinzelt da, denn gewöhnlich betrug die Konventionalstrafe bloß das Zweifache der Getreidemenge des Vertrages (Berger 115). Ob der Vertragschließende ■nicht•־ etwa* ein zugewanderter Babylonier, Heide oder Jude, war? Doch lege ich hierauf kein Gewicht, nur darauf, daß die in Rede stehenden Verträge bzw. Konventionalstrafen eine rein babylonische Rechtssitte widerspiegeln, welche die jüdischen Rechtslehrer in der Mitte des 4. Jahrhunderts außer Kraft setzten. Sie taten dies nach ihrem Rechtsempfinden und motivierten es nach ihrer juristischen Denkweise damit, daß die Vertragschließenden die Zahlung einer exorbitanten Geldstrafe lediglich zur Beruhigung des Partners versprachen, was zu ihrer Zeit der Wirklichkeit bereits entsprochen haben mag. Die Juden Palästinas kannten weder die hohe Geldstrafe noch die Aufhebung derselben. Als der babylonische Talmud den babylonischen Rechtsgedanken auf mehrere Lehrsätze der Mischna, des von Palästina übernommenen Kodex, an wendete, trug, er in das palästinische Recht ein fremdes Element hinein. Das neue Prinzip konnte in das alte Rechtssystem auf keine Weise eingefügt werden. Der auf einen Einzelfäll angfeweudgte Gedanke wurde, teils schon durch den Talmud selbst, besonders aber durch die Kommentatoren und Dezisoren immer mehr verallgemeinert, so daß um den Begriff der »Asrnachla« (אסמכתא) ein veritabier babylonischer Wirrwarr entstanden ist. Das ursprüngliche Kriterium der Übertreibung (גזים) wurde auf allerlei Sachen übertragen und durch andere Kriterien erweitert, so daß es auf alles in Anwendung gebracht werden konnte. Jakob Tarn, der große Reformator des

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