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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 3 · p. Seite 215

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 3
Article
Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
Date
1918-01-01
Page
Seite 215 (sequence 17)
Language
German
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Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas. 215 die Behörden es noch weniger gutheißen würden, daß ausländische Rabbiner (es handelte sich um polnische) versuchten, auf hier wohnende Juden durch Androhung des Bannes einen Zwang auszuüben und ihre Jurisdiktion auf fremde Länder auszudehnen, für die ihnen jede Zuständigkeit fehle. Ist also den Amsterdamer Juden im letzten Drittel des XVII. Jahrhunderts die Verhängung des Bannes als Eingriff in die Gerichtsbarkeit der Behörden verboten worden, so hat, wie aus Limborchs Brief hervorgeht, der Fall da Costa gewiß den Anstoß zu dieser Beschränkung der jüdischen Machtbefugnis gegeben. Einige lateinische Ausdrücke, deren sich da Costa in seiner letzten Schrift zur Wiedergabe der entsprechenden hebräischen oder portugiesischen bedient hat, seien noch zum Schlüsse erklärt. Sapientes sind die Hahamim oder Rabbiner, Senatores et Magistratus udaicus (Ex. 76) sind die Velhos (Ältesten) und Senhores Deputados da nagao1), die ihm im Jahre 1623 in den Bann getan haben. Principes Synagogae (Ex. 78) vom Jahre 1633 sind die damaligen Parnassim der Synagogengemeinde, zu der da Costa gehörte. Sacratissimus praeses (Ex. 81) ist sicher nicht der Rabbiner, sondern der Vorsitzende des Vorstandes der damals (1640) bereits vereinigten drei Gemeinden2), der damalige »Parnas Presidente« des Mahamad, derselbe Samuel Abarbanel3), dessen Name auch als erster auf der Urkunde des über da Costa 1623 verhängten Bannes unterschrieben ist. Der zweimal (Ex. 81) erwähnte »janitor« und der custos synagogae (Ex. 82) sind Synagogendiener (שמשים). Der praecentor (ebendas.) ist der Vorsänger (חזן), höchstwahr•־ scheinlich der s. Z. hochangesehene Hazan Imanuel Abendana, der von 1639 an Hauptkantor der Gemeinde war. Der Concionator seu sapiens (Ex, 82) ist wohl kein anderer als der Prediger und Haham Menasseh Ben-Israel *) Siehe dos Remedios 157—168. 2) Volkmann das. Amn. 1 hat gegen Graetz X3, 127, Anm. 1 das Richtige. 3) Aus dem handschriftlichen Livro de Eiei^oems do K K de Amsterdam.

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