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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 3 · p. Seite 212

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 3
Article
Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
Date
1918-01-01
Page
Seite 212 (sequence 14)
Language
German
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212 Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas. Jahre hindurch die ganze furchtbare Härte des auf ihm lastenden Bannes, den Fluch der völligen Ausschließung und Vereinsamung, den Druck der unbarmherzigen Anfeindung und Verfolgung1). Aus Reichtum und Ansehen wurde er immer tiefer in Not und Elend hinabgestoßen, ein Opfer unseligen Glaubenseifers. VII. Außer den oben untersuchten Quellen zur Lebensgeschichte da Costas kennen wir nur noch sehr wenige zeitgenössische Urkunden über ihn. Aus dem Gerichtsurteilsbuche (Justitie-Sententie-boeck) der Stadt Amsterdam vom Jahre 1624 hat Meinsma2) i. ]. 1896 das Schöffengerichtsurteil über da Costas Freilassung gegen eine Kaution von 1200 Gulden, für deren Zahlung zwei christliche Portugiesen in Amsterdam die Haftung übernahmen, veröffentlicht. das erste Mal (1617—iS) nur der kleine Bann /׳Nidduj) getroffen hatte (Ex. 74, Anm. 3). Diese Annahme ist unrichtig. Denn sowohl das erste als auch das zweite und dritte Mal war es derselbe schwere Bann (Cherem und Nidduj zugleich), der über ihn ausgesprochen wurde. Nur daß die letzte Exkommunikation natürlich die schwersten Folgen für ihn nach sich zog, ג) Ex. 80. 2) Siehe Meinsma, Spinoza, Beilage I. Dasselbe Urteil, in viel späterer portugiesischer Übersetzung findet sich auf einem aus dem Livro de contribu^oes der Amsterdamer Gemeinde herausgeschnittenen Einzelblatte, das von Izaak da Costa in Navorscher 1857, 216 zuerst beschrieben, jetzt im Besitze der Amsterdamer חיים ,. darum ein wertvolles Unikum ist, weil es die einzig vorhandene echte Namensunterschrift da Costas aufweist, die Meinsma S. 46 und Jewish Encycl., Art. Acosta Uriel in Faksimile bringen. De Remedios, S. 162 veröffentlicht das Urteil über da Costa in portugiesischer Übersetzung, ohne zu wissen, daß Meinsma, dessen Buch er offenbar nicht kennt, es schon 15 Jahre vorher im Urtext abgedruckt hat. Das Jahr 1621, statt 1624 bei dos Remedios ist entweder ein Druckfehler oder eine schlimme Gedankenlosigkeit. Aber auch das Monatsdatum bei ihm (11. de Majo) und bei Meinsma (eersten May) ist, wie der Rezensent S. S. in ZfhB. XV, 41 mit Bestimmtheit behauptet, falsch. Es muß 31. de Majo, beziehungsweise letzten May heißen.

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