Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 13)
- Language
- German
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Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas. 211 überzeugen. Unmittelbar, nachdem i. J. 1623 der Bann über ihn ausgesprochen war, schreibt da Silva1): »Ich habe die Verstellungen und Täuschungen gesehen, womit er eine Zeitlang unsere Qemeinden (nossas congregacoims) fleißig besucht hat, wobei er vergab, für ihre heiligen Ordnungen und Satzungen zu sein«. Aus diesen Worten geht deutlich hervor, daß da Costa vor 1623 mit Juden religiöse Beziehungen unterhalten und der Gemeinde oder vielmehr den 3 Gemeinden, die es damals in Amsterdam gab, nicht so fern oder gar so feindiieh gegenüber gestanden hat, wie seine Exkommunikation vom Jahre 1617 oder 1618 es erwarten läßt und wie seine auf das Jahr 1633 bezügliche Bemerkung es zu bezeugen scheint, daß er bereits 15 Jahre von der Gemeinde der Juden abgeschieden zugebracht habe2). Später allerdings ist es anders geworden. Als er 1623 zum zweiten Male in den Bann getan wurde, haben, wie aus dem oben besprochenen Responsum sich ergibt, zwei seiner Brüder sich völlig von ihm losgesagt. Mindestens einer aber von den beiden anderen blieb noch ein Jahrzehnt mit ihm geschäftlich in Verbindung. Erst 1633, als auf da Costas vorübergehende Aussöhnung mit der Synagoge eine noch tiefergehende Entzweiung folgte, bewirkte sein gegen ihn äußerst erbitterter Vetter, daß dem rückfällig Gewordenen alle Brüder und Verwandten offen den Kampf ansagten, und daß auch der letzte der Brüder, der bis dahin noch mit ihm verkehrt hatte, sich in Feindschaft von ihm abwandte, ihn geschäftlich aufs ärgste schädigte, ihm sogar sein Vermögen, das er in Händen hatte, zurückbehielt3). Als da Costa, von neuem mit dem Banne bedroht, daraufhin die ihm neben dem Widerruf auferlegte schwere Buße als für ihn unannehmbar ablehnte und darum abermals exkommuniziert wurde4), erfuhr der Unglückliche fortab sieben ג) Siehe dos Remedios, S. 130. 2) Ex. 78: annis quindecim jam transactis, quibus ab illis separatus egeram. 3) Ex. a. a. O. 4) Volkmann in Anm. 1 zu Ex. 79 meint, daß dieses Mal (1633) der verschärfte Bann (Cherem) über ihn verhängt wurde, nachdem ihn 14*