Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 8)
- Language
- German
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206 Zur Lebensgescliicbte Uriel da Costas. genaue Nachprüfung der seit Bayle und Basnage über ihn umlaufenden biographischen Angaben vermag einiges zu ergänzen und zu berichtigen. Das Geburtsjahr da Costas1) läßt sich zwar nicht ganz genau, aber doch annähernd richtig ermitteln. Auf den einzig festen Anhaltspunkt zur Bestimmung des Geburtsjahres hat zuerst Perles hingewiesen. Als da Costa unmittelbar vor seinem Tode sein Exemplar humanae vitae niederschrieb, war er mi ndestens 60 jahre alt. Er nennt sich selbst darin einen alten . . . , von Natur über alle Maßen ehrwürdigen Mann, »hominem seuem . . . naturaliter verecundum super omnem modum«2). Da er ohne Zweifel 1640 gestorben ist, fällt seine Geburt spätestens in das jahr 1580. Auch eine andere Berechnung führt zu demselben Ergebnis. Im 25. Jahre seines Lebens, während er Jurisprudenz studierte, erhielt er ein kirchliches Amt3), die Würde eines Schatzmeisters an einer Kirche, die er als collegiata Ecclesia4) bezeichnet, d. h. als eine Stiftskirche, die einem geistlichen Collegium gehört, oder worin ein geistliche^ Collegium seinen Sitz hat. Er hat also sein Kirchenamt dort bekleidet, wo er studierte. Sämtliche Biographen da Costas aber haben bisher ohne Grund angenommen, daß er Schatzmeister in einer Stiftskirche seiner Vaterstadt gewesen ist und dabei übersehen, daß Oporto keine Universität besaß. Erst ein glücklicher Fund, den Men des dos Remedios in den Akten der Universität Coimbra gemacht hat, führt uns auf die rechte Spur. Nicht weniger als siebenmal findet sich in den dortigen Matrikeln und Prüfungszeugnissen von 1604—1608 der Name Gabriel da Costa filho de Bento da Costa, 4) Nach Graetz ist es 1595, nach Perles »frühestens« (der Zusammenhang a. a. O. S. 210 erfordert »spätestens«) 1580, nach Meinsma 1585—87, nach Volkmann, de Sola Mendes in Jewish Encycl. und Eisenstein in Hebr. Encycl. 1590, nach Mendes dos Remedios 1579. 2) Ex. 82. Bekanntlich bedeutet senex einen mindestens Sechzigjährigen. 3) Ex. 72. 4) Da Gange erklärt Ecclesia collegiata durch »quae est Collegii Canonicorum« oder »in qua est Collegium Canonicorum«.