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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 3 · p. Seite 179

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 3
Article
Die Schuhsymbolik im jüdischen Ritus
Date
1918-01-01
Page
Seite 179 (sequence 2)
Language
German
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Die Schuhsymbolik im jüdischen Ritus. 179 Der Schuh ist Symbol der Macht, und zwar haftet diese Idee zunächst nicht am Schuh, sondern am Fuß. Wo man seinen Fuß hinsetzt, da will man herrschen, Vordringen, erobern. Diese Vorstellung klingt noch in Ausdrücken nach wie »festen Fuß fassen, auf eigenen Füßen stehen, auf großem Fuße leben«. Die Römer setzten besiegten Feinden oder Sklaven den Fuß auf den Nacken. Dieselbe Sitte führt Grimm1) für das germanische Altertum an. Auch trat »in einigen geistlichen Lehnhöfen bei der Belehnung der Herr mit seinem rechten Fuß auf den des Vasallen Man ergriff Besitz, indem man mit dem Fuß auf das Stück Land oder die Person trat«. Die Hochzeitsbräuche der verschiedensten Länder von Indien bis Deutschland zeigen uns den Bräutigam, der nach der Trauung der Braut auf den Fuß tritt, um die Macht in der Ehe an sich zu bringen. Das Zeichen der tiefsten Unterwerfung ist der Fußkuß2), ebenso die Fußwaschung. Die unterste der vier altindischen Kasten, die der arbeitenden Sudra’s, ist aus Brahmas Füßen entstanden. Vom Fuß geht dann das Macht- Symbol auf seine Bekleidung, den Schuh, den Pantoffel und die Sandale über. Omphale schlägt Herakles mit der Sandale. Wir würden sagen, er war ein Pantoffelheld, oder: er stand unter dem Pantoffel. Plutarch schreibt (praec. pol. 17), die Griechen sollten nie vergessen, daß die Schuhe des römischen Magistrats über ihrem Haupte schwebten. Der Katholik küßt den Pantoffel des Papstes. Wer den Schuh auf ein Grundstück setzt, symbolisiert den Antritt des Besitzes. Bei den Juden genügt das Betreten nicht, es muß das Abschreiten des Feldes der Länge und der Breite nach hinzukommen. »Die Weisen sagen: Er nimmt das Feld nicht eher in Besitz, als bis er es nach Länge und Breite durchschritten hat«3). So wurde der Schuh zum Ackermaß, später zum Maß überhaupt. Wurde durch Betreten mit dem Schuh ein Besitzrecht erworben, wie leicht konnte sich da der Brauch entx) Deutsche Rechtsaltertümer S. 142. 2) Aigremont, Fuß- und Schuhsymbolik und -eroiik, Leipzig 1909, S. 6. 3) Gen. r. Par. 41 Ende. 12

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