Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 2
- Article
- H. Graetz als Darsteller der Systeme der jüdischen Religionsphilosophen
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 14)
- Language
- German
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138 H. Graetz als Darsteller der Systeme gewisse Hauptpunkte des originellen Buches ins Licht gesetzt hat. Er belehrt vor allem seine Leser, daß Creskas der erste Philosoph gewesen, der aufs entschiedenste gegen den bis dahin allbeherrschenden Aristotelismus auftrat und demnach sich vielfach über seine Vorgänger, selbst über die Autorität des Maimonides hinwegsetzte, daß er, entgegen der Ansicht eines Ibn Esra und Gersomdes, die in ihrer aristotelischen Eingenommenheit Gottes Wissen nur auf das Allgemeine, nicht aber auf Einzelnes, sich erstrecken lassen, der Überzeugung Ausdruck gibt, daß sowohl Gottes Wissen als auch dessen Vorsehung wie auf das Allgemeine, so auch auf jedes Einzelne sich erstreckte, daß er aber andererseits wieder in seinem Drange, alles philosophisch zu begreifen, vor der aus der angenommenen durchgängigen göttlichen Allwissenheit sich ergebenden Folgerung nicht zurückschrecke, der menschliche Wille sei nicht ganz frei, der Mensch sei in seinen Handlungen »durch die Gliederkette vorangegangener Wirkungen und Ursachen bestimmt, dem Gesetze der Kausalität unterworfen. Lohn und Strafe erfolgten demnach auch nicht auf des Menschen Handlungen, sondern nur auf dessen Gesinnungen. Wer das Gute — das allerdings erfolgen müsse — mit Freudigkeit des Herzens vollbringe, verdiene belohnt zu werden, ebenso wie der, welcher das Böse gern befördre, der Strafe verfallen müsse« (Graetz VIII2, S. 91). Genau entspricht das nun freilich nicht der Meinung Creskas’, da nach ihm ja auch die Gesinnungen kausiert sind (vgl Joel, Don Chasdai Creskas religionsphil. Lehren, S. 53) und tatsächlich nur ein Unterschied von ihm gemacht wird zwischen bewußtem und unbewußtem Zwange, und Bloch sagt sehr richtig bezüglich der zurückbleibenden Schwierigkeit, wie denn bei der letzteren Alternative — der unbewußten Gezwungenheit — Lohn und Strafe eintreten könne, »die Antwort, die hierauf gegeben wird, ist nicht ganz ohne mystischen Anflug (Bloch, die Willensfreiheit von Chasdai Creskas S. 41)1). Graetz spricht L) Auch Kants tiefsinniger Versuch, das Problem zu lösen, entbehrt bekanntlich nicht einer gewissen Mystik. Es bleibt da wirklich nichts