Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 62 (1918)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 13)
- Language
- German
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120 Zur Lebensgeschichte Uriei da Costas. stricken, daß er verenden möge (oder: verenden wird) dort, wo״ hin er gegangen* 1). Also eine dem Ketzer nachgerufene Verwtinschung, wie sie damals in Amsterdam nicht nur erlaubt schien, sondern einem Exkommunizierten gegenüber als religiöse Pflicht galt. Auch das zweite Bedenken Güdemanns erweist sich bei näherer Betrachtung als hinfällig, es sei nicht anzunehmen, daß Acosta auf Schechita gehalten habe, da er selbst erzählt, daß eine Angeberei gegen ihn erfolgte wegen seiner Art, die Speisen zuzubereiten und wegen anderer Dinge, aus denen deutlich hervorging, daß er nicht mehr Jude wäre2). Aber dieser Bericht da Costas bezieht sich auf das Jahr 1633, während das RGA. bereits 1624 erbeten worden ist. Damals hat da Costa ohne Zweifel das mosaische Gesetz (a Ley escrita bei da Silva תורה שבכתב), wie er es verstand, für göttlich gehalten und die mosaischen Speisegesetze, zu denen auch Schlachtvorschriften gehören (z. B. V. Mos. 12,21 ff.), wie er sie sich zurechtlegte, streng gewissenhaft beobachtet. Deutlich sagt er es selbst3), daß er erst nach 1624 im Laufe der Zeit (temporis decursu), da Erfahrung und Jahre vieles aufschließen und dadurch das Urteil des Menschen ändern, die Göttlichkeit des mosaischen Gesetzes in Zweifel gezogen und endlich die Überzeugung gewonnen habe, daß dieses Gesetz nur Menschenerfindung sei4). Bis dahin war da ואמנם עונותיו ילכדו! את הרשע שיפגר שם במקום שהלך ף. 2) Siehe Ex. ך&: delatus fui . . . super cibis, modo parandi et aliis, ex quibus apparebat, me Iudaeum non esse. Volkmann z. St. meint, daß unter modo parandi die Speisezubereitiuig am Sabbat gemeint sei- Ich glaube, daß da Costa hier nur von der jüdisch-rituellen Art der Speisezubereitung spricht. 3) Siehe Ex. 77. 4) Ebendas. Tandem statui, legem Mosis non esse, sed tantum inventum humanum. Da der Sinn dieser Stelle nur der sein kann, daß das Gesetz Mosis nicht göttlich, sondern nur eine menschliche Erfindung sei, muß wohl zwischen esse und sed das Wort divmam in den Text eingeschaltet werden. Mir liegt der Text nur in 'der Volkmann’sehen ' Ausgabe vor. Das Manuskript, aus dem die erste Aus-