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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1918-01-01 · Heft 2 · p. Seite 111

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
62 (1918)
Issue
Heft 2
Article
Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas
Date
1918-01-01
Page
Seite 111 (sequence 4)
Language
German
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Zur Lebensgeschichte Uriel da Costas. 111 sie von uns geübt wird, versündigen wir uns gegen die Thora. 3. Die doppelten Feiertage sind eine Änderung und Versündigung an der Thora. 4. Die traditionelle Auslegung, daß die Verbrennungsstrafe, von der die Thora redet, durch in den Mund gegossenes Blei zu erfolgen habe, ist gegen die Thora. 5. Es ist gegen das Recht der Thora, daß der vorher verwarnte Eigentümer eines stößigen Ochsen, der wildgeworden einen Menschen tötet, nicht mit dem Tode bestraft werden soll- 6. Es ist auch gegen das Recht der Thora, zu sagen, daß Aug? um Auge u.sav. nur eine entsprechende Abfindung mit Geld bedeute. 7. Die Annahme, es gebe eine mündliche Lehre von gleicher Glaubwürdigkeit und verpflichtender Kraft wie die mosaische, ist fast wie eine Änderung der Thora, wie eine neue Thora, die zu der wahren im Gegensatze steht. Die Thora allein ist von Gott, die sog. mündliche Überlieferung jedoch ist ein Menschenwerk, wogegen manches sich einwenden läßt, nicht allein, daß es eine große Gesetzes- Übertretung (פרצה גדולה) ist, Abweichungen von der mosaischen Lehre zu gestatten und als göttlich zu erklären, was Menschen hinein- oder herausdeuten, es ist auch eine große Ketzerei (כפירה גדולה), den talmudischen Vorschriften, die doch von Menschen stammen, die gleiche Verbindlichkeit zuzuerkennen wie der mosaischen Lehre, die von Gott stammt. Stimmt ein Brauch mit der Thora überein, soll er gehalten werden, wo aber nicht, sollen wir ihn für nichts achten. 8. Manche unter den Juden verbreitete Ansichten, die der Vernunft und der guten Sitte widersprechen, sollten im Herzen ausgerottet und dürften nicht öffentlich ausgesprochen werden. (Welche Ansichten gemeint sind, unterläßt der Tadler anzugeben). 9. Ein Gelübde, womit eine Person sich selbst eine Bindung auf erlegt, wofern es nicht der Thora und der guten Sitte zuwiderläuft, ist unlösbar. Auch die Rabbinen haben hier von rechtswegeil keine weitergehende Befugnis als die, zu erklären, ob nach der Thora das Gelübde gilt oder nicht, und dem üblichen Unfuge der Auflösung von Gelübden müßte gesteuert werden. 10. Die vielen sogenannten Umzäunungsvorschriften (סייגים) sind entschieden nicht gut. Man soll nicht auf die Thora noch eine

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