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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 4 · p. Seite 441

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 4
Article
Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
Date
1917-01-01
Page
Seite 441 (sequence 20)
Language
German
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Moralische Rechtseinschränk im mosaisch-rabbinisch, Rechtssystem. 441 werde. Nehmen wir an, sagt der Prediger, daß Juden in nichtjüdischen Fleischbänken einkaufen oder öffentlich Schweinefleisch essen würden, so würde die ganze Gemeinde verlangen, daß man sie steinige, und doch handelt es sich in diesem Falle nur um die persönliche Übertretung eines einzigen Verbotes, während bei der Übertretung des Zinsenverbotes der Gläubiger, der Schuldner, der Bürge, die Zeugen und der Schreiber sich versündigen, und da schweigen alle und keiner öffnet den Mund zu solcher Schandtat! Was soll man nun erst von denen sagen, die das Zinsenverbot auf eine ihnen erlaubt dünkende Weise umgehen, indem sie zwar keine eigentlichen Zinsen fordern, aber das Haus des Schuldners zum Pfände nehmen, es bewohnen, ohne A4iete dafür zu bezahlen, ja es sogar an andere vermieten, bis der Schuldner das ganze. Darlehen zurückerstattet hat. Dies Verfahren verstößt nach der Meinung aller maßgebenden Dezisoren genau so gegen das Verbot der Thora wie die ausdrückliche Ausbedingung und Entrichtung von Zinsen. Was soll ich ferner zu den Wechselgeschälten1) sagen, die wohl teilweise erlaubt sind, aber vielfach gegen das Verbot der Thora verstoßen. Möge Gott sich der Sünder erbarmen! Wisset auch, daß dieser Aussatz es verschuldet, daß soviel Geld verloren geht und zu Schanden wird. Ich werde nicht ablassen, schließt der Redner, und nicht ruhen, bis ich mit Gottes Hilfe dieses Übel aus unserer Mitte getilgt haben werde. Soweit R. Asarjah Figo. Wenn es nun als erlaubt angesehen werden dürfte, daß ich hier wegen der Identität des Orts, der Zeit und der Handlung die Frage aufwerfe, ob wohl der »weise Daniel« schärfer als der Rabbiner hätte gegen den Wucher losziehen können, falls er an seiner Stelle gewesen wäre, so wird man auch zugestehen, daß es mir erlaubt war zu sagen, die Hypothese daß der Rabbiner den »weisen Daniel« vertrete, sei nicht ganz aus der Luft gegriffen. Wenn man sich die Porlia an die Stelle des Rabbiners denken kann, kann man sich auch den Rabbiner ־ קאמביאו״ש (בcambios. Im Italienischen heißt dare al cambio Geld auf Interessen geben.

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