Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 439 (sequence 18)
- Language
- German
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Moralische Rechtseinschränk, im mosaisch-rabbinisch. Rechtssystem. 439 wie es nun einmal im »Kaufmann von Venedig« vorliegt. Wenn ich nun, um dieses Problem in das Licht des mosaisch-rabbin!sehen Rechtssystems zu rücken, die, wie wir weiter sehen werden, nicht ganz aus der Luft gegriffene Hypothese aufstelle, daß statt des »weisen Daniel« der wirkliche, oder sagen wir meinetwegen Rab, den wir schon als Richter kennen gelernt haben, in Venedig zu Gericht gesessen hätte (denn innerhalb des Judentums selbst konnte, wie ich wohl nicht weiter auszuführen brauche, ein solches Problem überhaupt nicht auftauchen), — welches Urteil hätte er fällen und wie es begründen können? Er hätte zu Shylock gesagt: »Der Schein ist ungültig«, und wenn Shylock gefragt hätte: »Ist das gesetzlich?«, würde er geantwortet haben: »Ja, es heißt: Damit du gehst auf dem Wege der Guten u. s. w.«, demnach ist der Schein (talmudisch ausgedrückt) nichts weiter als »ein bloßer Scherben«. Hätte aber damit der hypothetische jüdische Richter nicht eben das ausgesprochen, was nach Jhering »der Jurist« sagen muß: »Der Schein war an sich nichtig, da er etwas Unsittliches enthielt», oder hätte er damit nicht den von Köhler so treffend skizzierten Weg der Rechtsentwicklung, und zwar das Stadium zur Anschauung gebracht, »in welchem der Shylocldsche Schein nicht mehr bloß der Moral und dem Anstandsgefühle, sondern dem Rechtssinn nnd dem Gerechtigkeitsgefühle widerspricht«, nur daß dieses Stadium nicht erst zur Zeit des »Kaufmanns von Venedig«, sondern bereits zur Zeit Rab’s, der im 3. Jh. unserer Zeitrechnung lebte, erreicht war. Ich muß jedoch mit einigen Worten auf den von Steinbach (S. 84) hervorgehobenen Problem, aber über die literarische Figur (Shylock in der Sage, im Drama und in der Geschichte, Monatsschrift. Band XXIX, jahrg. 1880. (S. 337 ff., 385 ff., auch als Sonderdruck erschienen Krotoschin 1880) Aus dieser Abhandlung־ geht hervor, daß die Geschichte von dem Fleischpfand, und zwar mit Inbegriff der richterlichen Entscheidungsgründe, die bei Shakesprare Vorkommen, sich seit den ältesten Zeiten in den verschiedensten Literaturen vorfindet. Damit entfällt für Köhler jede Berechtigung, in den »Scheingründen« der Portia ein bestimmtes Stadium der Rechtsentwicklung zu kon stati e ren.