Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 16)
- Language
- German
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Moralische Rechtseinschränk, im mosaisch-rabbinisch. Rechtssystem. 487 auf die entsprechenden diskursiven Sätze zurückgeführt werden kann .... Jetzt ist es klar, warum der weise Daniel sein Urteil so schlecht motiviert, es ist ein gutes Urteil, aber mit schlechten Entscheidungsgründen, aber immer noch besser, als ein schlechtes Urteil mit guten Entscheidungsgründen.« Steinbach seinerseits meint (S. 81), daß sich beide Ansichten vereinigen lassen. »Einerseits gibt ja Köhler ausdrücklich zu, daß die von Jhering in erster Linie angegriffene Motivierung des Urteils der Portia unhaltbar ist. Und andererseits bemerkt Jhering, daß wenn der Jurist dieses Urteil einer Kritik unterziehen wolle, er nicht anders sagen könne als: Der Schein war an sich nichtig, da er etwas Unsittliches enthielt; der Richter hätte denselben also von vornherein aus diesem Grunde zurückweisen müssen.« Ich habe mich zu diesem lang geratenen Auszug entschlossen, weil es mir nötig schien, den Fall Shylock durch die Ausfüllungen bedeutender Juristen zu beleuchten, bevor ich ihn in das Licht des mosaisch-rabbinischen Rechtssystems zu rücken, versuche. Dabei werden die Kohlerschen Ausführungen über den Gang der Rechtsentwicklung gute Dienste leisten. Zwar halte ich, so richtig sie an sich sind, ihre Anwendung auf das Urteil der Portia, das sie veranlaßt hat, für durchaus unrichtig. Ich habe nämlich den »weisen Daniel« stark in Verdacht, daß sich nicht, wie Köhler sagt, »der irn Richter lebende Rechtsinstinkt, der sich noch nicht zur vollständig klaren Erkenntnis hinaufgearbeitet hat, hinter seinen Scheingründen verbirgt«, sondern daß er sich einfach und in ganz unverhohlener Weise über Shylock lustig macht. Deswegen macht Shakespeare denselben aus freien Stücken oder, einem Vordermann folgend, zum Juden, als welcher diese Figur in den frühesten Quellen wie in den Gesta Romanorum noch nicht erscheint. Mit dieser Umwandlung offenbart uns Shakespeare erst seine wahre Absicht. Der blutgierige wucherische Jude sollte verhöhnt werden er sollte zu dem Schaden auch den Spott in den Kauf nehmen. Das hat auch Jhering übersehen, der die Sache mit viel zu großem Ernst behandelt, den sie garnicht verdient, weil er in ihr nicht vorhanden ist. Denn man muß sich doch wirklich zwingen, um