Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 431 (sequence 10)
- Language
- German
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Moralische Rechtseinschränk, im mosaisch-rabbinisch. Rechtssystem. 431 während der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts gelebt hat und 1647 in Venedig, wo er Prediger war, gestorben ist. Dieser bemerkt zu dem Falle in seiner Predigtsammlung*) — in der damaligen Zeit enthielten die jüdischen Predigten zuweilen die tiefgründigsten talmudisch-juristischen Abhandlungen —, daß hier ein förmliches Gerichtsverfahren mit gesetzmäßiger Entscheidung vorliege. Wäre dies nicht der Fall, so hätte Rab auf die Frage Rabbah’s: »Ist das gesetzlich?« nicht Ja sagen dürfen, sondern Nein antworten müssen. Daß aber Rab sich auf das angeführte Schriftwort berufe, könne nur den Sinn haben, daß nach seinem Ermessen für den Angeklagten in Anbetracht seines Bildungsstandpunktes und seiner Stellung den armen Arbeitern gegenüber die Hinweisung auf das Beispiel der Guten und Gerechten nicht die irrelevante Bedeutung einer Ermahnung, söndern die einer gesetzlichen Verpflichtung besitze. Heißt dies nun nicht dem Begriff der »guten Sitten« denselben Einfluß auf die Rechtspflege einräumen, den ihm die modernen Gesetzgebungen beimessen? Oder sind es nicht die »guten Sitten«, die den »Weg der Guten und Gerechten« — abgesehen von der Sittlichkeit — kennzeichnen? Ein anderes Wort für dieselbe Sache. Es ist allerdings auffallend und bildet einen Gegenstand der Erörterung bei den Kommentatoren, daß Rab seine Entscheidung nicht mit der Berufung auf den mehrerwähnten Grundsatz von der einwärts des Gesetzes liegenden Verpflichtung motiviert. Nach Raschi tut dies Rab auch, nur mit anderen Worten, nämlich mit dem Zitat aus den Sprüchen. Es kommt ja auch auf eines heraus. Immerhin drängt sich die Frage auf: Warum bedient sich Rab nicht der alten, bekannten, aus der Thora abgeleiteten Formel? Vielleicht liegt hier ein Fortschritt vor, nämlich eine so zu sagen unbewußte Annäherung an den Begriff der »guten Sitte«, die allerdings in dem Zitat aus den Sprüchen ohne Schwierigkeit sich darbietet, während dies bei der allgemein gehaltenen Formel nicht der Fall x) בינה לעתים Nr. 10. Hierauf hat mich mein Kollege, Herr Rabbiner Mayersohn, aufmerksam gemacht.