Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 430 (sequence 9)
- Language
- German
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430 Moralische Rechtscinschränk. im mosaisch-rabbinisch. Rechtssystem. Der Fall der Witwe findet sich im 5. B. Mos. 24, 17., der Verfasser spricht aber nur von der bedrängten Witwe, die Thora dagegen verbietet schlechthin die Pfändung der »Witwe«, weshalb die Rabbinen es »unmoralisch« und für ungesetzlich erklärten, selbst die reiche Witwe wegen eines Darlehens zu pfänden (B. mez. 115 a.). Es mag noch darauf hingewiesen werden, daß die Thora bei der Witwe und Waise gleichsam ein besonderes Recht statuiert, vor dessen »Beugung« sie ein dringlichst warnt (5. B. Mos. 10, 18. 27, 19). Was aber den erwähnten Fall des »armen Arbeiters« betrifft, so kommt er fast buchstäblich so im Talmud vor und gelangt auch zu gerichtlicher Austragung (B, mez. 83 a). Es ist der Gerichtsfall, dessen Mitteilung ich bereits im ersten Abschnitt dieser Untersuchung־ verheißen habe. Deshalb und wegen seiner Wichtigkeit für die Rechtsentwicklung in dem tnosaisch-rabbinischen Rechtssystem muß ich ihn eingehender behandeln. Es hat damit folg־ende Bewandtnis. Rabbah bar bar Ghana hatte Arbeiter gedungen, damit sie ihm ein Faß Wein von einem Orte nach einem anderen schaffen sollten. Es passierte ihnen aber ein Fehler, wie es in dem obigen Zitat heißt, d. h. sie ließen sich eine Fahrlässigkeit zu Schulden kommen und das Faß zerbrach, so daß sie ersatzpflichtig wurden. Infolgedessen nahm Rabbah ihnen ihre Mäntel weg. Nun verklagten die Arbeiter den Rabbah bei Rab. Dieser gab sein Urteil dahin ab, daß er Rabbah aufforderte: »Gib den Arbeitern ihre Mäntel zu״ rück!« Rabbah warf die Frage auf: »Ist das gesetzlich?« Darauf Rab: Ja, es heißt (Spr. Sal 2, 20): »Damit du gehest auf dem Wege der Guten«. Nun klagten die Arbeiter weiter: »Wir sind arme Leute, haben uns den ganzen Tag bemüht, sind hungrig und haben nichts zu essen!« Darauf ergänzte Rab sein Urteil, indem er Rabbah aufforderte: »Gib den Arbeitern ihren Lohn!« Dieser fragte wieder: »Ist das gesetzlich?«, worauf Rab erwiderte: »Ja, es heißt (das.): »Die Pfade der Gerechten sollst du bewahren.« Wie haben wir nun diesen Fall aufzufassen? Hören wir darüber die Meinung des R. Asarjah Figo, der ebenso berühmt als scharfsinniger Talmudforscher■ wie als feinsinniger Homiletiker ist,