Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 428 (sequence 7)
- Language
- German
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■428 Moralische Rechiseinschränk. 1m mosaisch-rabbinisch. Rechissystem. nicht aber *einwärts von der Gesetzesiinie«1) entschieden hätten. Diese Mitteilungen genügen wohl, zu zeigen, daß die Rabbinen als Rechtslehrer bereits auf dem Punkte waren, die moralische Einschränkung des Rechtserwerbs und der Rechtsausübu 11g gesetzlieh durchzuführen. Schon daß der Zwiespalt zwischen dem Gesetz und der einwärts davon liegenden Moral erkannt und gefühlt wurde, mußte dazu drängen, ihn auszugleichen, was nur durch die Erhebung des Sittengesetzes zum Rechtsgesetze bewirkt werden konnte. Wenn ein derartiger Versuch in den mitgeteilten Fällen auch nur von Einzelnen und freiwillig durchgeführt wurde, so werden wir weiterhin einen Fall aus der Gerichtspraxis kennen lernen, in dem der Zwiespalt zwischen Recht und Moral gesetzlich behoben ist. Zuvor möchte ich auf folgendes Ergebnis dieser Untersuchung als gleichsam auf ein Nebenprodukt derselben aufmerksam machen. Der Apostel Paulus hat bekanntlich die jüdische Religion als eine Religion der Gesetzlichkeit stigmatisiert Diese Beurteilung oder richtiger Verurteilung haben alle Christliehen Geschichtschreiber des Judentums unverrückt festgehalten. Nun aber ergibt sich aus unserer bisherigen Untersuchung, was zu beweisen umsoweniger ihre Absicht war, als sie die Religion ganz außer Beracht gelassen hat, also ganz von selbst die Tat- Sache, daß die Gesetzlichkeit nicht einmal auf ihrem eigensten Gebiete, in der Rechtspflege, sich uneingeschränkt behaupten konnte. Denn nicht die Einführung des Gesetzes in die Moral, .die doch gewiß auch zur Religion gehört, sondern umgekehrt die Einführung der Moral in das Gesetz ist die Absicht der Rabbinen gewesen, deren Ausführung mit der Aufstellung des mehrerwähnten Grundsatzes bewirkt werden sollte. Damit ist die Ansicht des Apostels Paulus wohl hinlänglich ad absurdum geführt. Ich wende mich nunmehr für die Fortsetzung meiner Untersuchung dem Kernpunkt der Steinbachschen Schrift zu. לפנים משורת הדין (ג Daß hier תודה fehlt, beweist die Richtigkeit der vorhergehenden Anmerkung.