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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 4 · p. Seite 427

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 4
Article
Moralische Rechtseinschränkung im mosaisch-rabbinischen Rechtssystem
Date
1917-01-01
Page
Seite 427 (sequence 6)
Language
German
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Moralische Rechtseinschränk, im mosaisch-rabbinisch. Rechtssystem. 427 Ebenso verfuhr R. Chija, dem eine Frau einen Dinar mit der Frage vorwies, ob sie ihn für gültig annehmen könne. R. Chija bejahte die Frage, als aber die Frau mit der Klage zurückkam, daß man den Dinar nicht annehmen wolle, da er falsch sei, hieß er ihr einen gültigen Dinar einhändigen, wozu ihn jedoch nur jene Maxime bestimmte, da er gesetzlich nicht dazu verpflichtet war (B. kam. 99b). Nicht ohne Humor ist folgender Fall. R. lsmael, der Sohn des R. jose, traf auf seinem Wege einen Mann, der gerade eine Tracht Holz abgestellt hatte, um auszuruhen. Wie er des R. lsmael ansichtig wurde, bat er diesen, ihm bei der Wiederaufnahme der Last behilflich zu sein, wie es die Thora vorschreibt. R. lsmael, dem doch eine derartige öffentliche Verrichtung unbequem war, fragte den Mann, was die Tracht Holz koste. Einen halben Gulden, war die Antwort. R. lsmael zahlte den Betrag, erklärte aber zugleich, um sich die Sache vom Halse zu schaffen, die Tracht für herrenlos. Kaum hatte der Träger diese Erklärung vernommen, so bemächtigte er sich der Tracht Holz und lud R. lsmael abermals ein, ihm beim Aufiaden der Last behülfiich zu sein. Zum zweiten Male zahlte R. lsmael den Preis für das Holz, fügte aber dies Mal der Herrenloserklärung des Holzes hinzu, daß sie für den Träger, der sich schon wieder darüber hermachen wollte, nicht gelte. Hier unterbricht nun der Talmud die Diskussion mit der Frage, weshalb denn R. lsmael nicht von dem Gesetz Gebrauch gemacht habe, das ihn als angesehenen Gelehrten von einer, mit seinem Stande unverträglichen, öffentlichen körperliehen Arbeitsleistung entband, worauf die Antwort erfolgt, daß er sich an die mehrerwähnte, das Gesetz einschränkende, moralische Maxime gehalten habe (B. mez. 30 b). Wie hoch diese angeschlagen wurde, geht aus der Bemerkung des Talmuds hervor, daß Jerusalem deshalb zerstört worden sei, weil die dortigen Gerichte ihre Entscheidung nach dem »Gesetz der Thora«l) getroffen, 1j דין חורה Es handelt sich um den דין; Das Wort 1 תורה'st eine gewohnheitsmäßige Hinzutügung, da das לפגים וכר auch auf der Thora beruht

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