Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Heinrich Graetz
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Heinrich Graetz. 351 die gerechte ergibt, auch als solche darsteilt und nicht aus Furcht, nach der einen Seite befangen zu sein, es nach der andern wird. Sehr richtig sagt in diesem Betracht Johannes Scherr: »Die mit Recht geforderte Unparteilichkeit des Geschichtslehrers oder Geschichtsschreibers soll keine mühsam erkünstelte Teilnahmslosigkeit sein. Er erzähle nicht, um bloß zu erzählen; er belehre, errege an und überzeuge. Belebt sei sein Wort, und Leben schaff es, Hörer und Leser für die idealen Güter der Menschheit erwärmend.« Von dieser Wärme ist das Graetz’sche Geschichtswerk erfüllt. Deshalb schlug es sofort ein und gewann die Herzen seiner Leser. Graetz hat keine Geschichte gemacht, er bemäntelt und vertuscht nicht, aber er hat seinen Glaubensgenossen zu allererst eine Geschichte gegeben und ihnen in ihren Schicksalen jene noch immer wirksame Kraft nachgewiesen, welche in dem Volke des Alten Testaments in so merkwürdiger Weise und auf eine für die Erziehung und Versittlichung der Menschen erfolgreiche Art sich betätigt hat. »Wenn es mir gelungen sein sollte,« — sagt Graetz in dem Vorworte zum Schlußbande seiner Geschichte — »meine Leser herausfinden zu lassen, daß auch in der vorläufig letzten Phase der jüdischen Geschichte, die gewissermaßen vor unseren Augen vorging, der wunderbare Finger Gottes nicht fehlte, so würde ich mich über die Fehler trösten, weiche meiner Darstellung und Beweisführung vielleicht anhaften.« Aber jener erwähnte Schlußband sollte für Graetz Verhängnisvoll werden, und ihm eine Anklage zuziehen, auf die er gewiß nicht gefaßt war. Weil er in demselben Frankreich, das zuerst die Juden emanzipierte, hervorhob und dagegen nicht verschwieg, wie Deutschland nach den Befreiungskriegen im Gegensatz zu Frankreich in mittelalterlicher Feindseligkeit gegen die Juden sich erhitzte, wurde er des Mangels an Patriotismus und des Deutschenhasses bezichtigt. Die Anklage, an sich wenig glaubhaft gegenüber einem Manne, der an einer preußischen Universität dozierte, wird nicht glaubhafter, wenn man den Ankläger kennt, der sie erhob. Es war Heinrich v. Treitschke, der Geburtshelfer und Chorege des modernen Antisemitismus, der die Denunziation unter