Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1917-01-01 · Heft 3 · p. Seite 269

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
61 (1917)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Vertreibung der Juden aus Rothenburg o./Tauber 1519/20
Date
1917-01-01
Page
Seite 269 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829881-2829885-2894163--42786-2894207
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur Geschichte der Vertreibung der Juden a. Rothenburg 0׳T. 269 Wiesenbach gerichtet waren 1). Es wird ihm verwiesen, daß er sich »etwas mit der Scherpff« aufführe, »der.Meinung uns anzuziehen, als sollten wir den Juden in dieser^Sach etwas mehr denn dich, oder sich sunst von Billigkeit wegen gebürt, begünstigen . . . Des tragen wir Beschwernus und weren des billig vertragen. Denn was wir in diser Sachen bißhero furgenomen, das haben wir aus rechtmessigen, billigen Grund und damit sich kain Thail ainicher Gewaltsamer oder Handlung ausserhalb Rechtens von uns betragen möchte, . . . gethan«. Über Bücherbesitz in den Händen der Juden findet sich nur eine kurze Mitteilung2), die leider keinen Schluß zuläßt, welcher Art Bücher es gewesen sind. Jakob Jud zu Jeckenheim (Geckenheim, Bezirksamts Uffenheim, Mittelfranken), der angab, er habe etliche jüdische Bücher in Öringers Haus in einer Truhe stehen lassen, und um deren Zustellung ersucht, erhält neun jüdische Bücher, die sich dort vorgefunden; was er an anderen Sachen vermißt, müsse »in der prunst verzogen oder* hinweg kummen sein« d. [h. bei einem absichtlich gelegten oder zufällig ausgekommenen Brand abhanden gekommen sein. Im Besitz des Jakob befanden sich auch andere Bücher, ein Geistlicher, Herr Johann Schenk, hatte Bücher bei ihm um 1 Gulden versetzt; er ist erbötig, gegen Überantwortung der Bücher ihm den Gulden zu geben. Wie aus dem Schreiben des Rats nach Nürnberg und an Dr. Mart hervorgeht, hatte der Rat bei Austreibung der Juden auch das Eigentumsrecht auf deren Synagoge und Kirchhof für sich in Anspruch genommen. Auch diese Forderung sollte indessen nicht unwidersprochen bleiben. Seckle Jud, der sich unter den Schutz des »Erbarn und vesten Sebastian Stieber, Burggrafen zum Rotenberg« begeben hatte, erhob Anspruch auf die Gräber seines Vaters und seiner Eltern. In der auf Stiebers Schreiben erteilten Antwort heißt es3): *Wir gesteen gedachtem Juden gar ב) S. darüber auch Breßlau S. 7. Die Schreiber stehen 650, 525, 534 5, 536, 544. Das letzte scheint B. unbekannt geblieben zu sein. 2) Bd. 651h 59 v, 60 r. 3) 560, 533 und 1901t. 269.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.