Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 4)
- Language
- German
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Besprechungen. 223 Kommentators, wogegen Hai sagt (Sind. 11. Mitt. IV, nr. 248, S. 124):׳ אין אנו יודעין תרגום ארץ ישראל טי אמרו ואף אין אנו יודעין אותו גופו ולא 1שטענו טמנו אלא מעט וכו׳), dann die Kenntnis palästinensischer Gebrauche, die auf Autopsie zu beruhen scheinen, usw. Sind auch alle diese Beweise nicht gleich stichhaltig, so reicht doch ihre Summe hin, um den Komm. Hai abzusprechen. Es kommt aber noch ein anderer Umstand hinzu, den E. garnicht in Betracht zog. Wenn wir von dem Aruch des Zemach b. Paltoj, über den wir ziemlich wenig wissen, und dessen Zugehörigkeit zu dem Gaon Zemach nicht ganz sicher ist (s. Ginzberg, a. a. O. 159, u. E., S. 158 unten), absehen, so sind die ältesten gaonäischen Erklärungen zum Talmud, die auf uns gekommen sind, meistens Worterklärungen in Form von Responsen. So die Erklärungen Nachschons zu Stellen aus Aboda sara und Sanhedrin in תשובות ג״ק BI. 39b ff., dann die Erklärungen zu Schabbat bei Ginzberg, a. a. O. H, 318 ff. und zu Baba Kamma das. 246 tf., die E. (S. 81—86) ausiührlich bespricht, und von denen er die letzteren, und wie es scheint mit Recht, ebenfalls Nachschon zuschreibt. Solche Worterklärungen in Form von Responsen haben wir auch von Scherira, so die zu Aboda sara in Stud. u. Mitt. IV, nr. 46—47, wohl identisch mit denjenigen, die nach Samuel Ihn Gämi‘ Hai an Elchanan b. Schemarja gesandt haben soll (s. Steinschneider, H. B. IV, 107 und Geigers Jüd. Zeitschr. I, 3113), aber das Datum 993 weist auf Scherira hin, umsomehr als Elchanan meistens bei diesem anfragte, es sei denn, daß die Worterklärungen gemeinsam von Scherira und Hai herrühren* 2). Daneben verfaßte aber Scherira solche Worterklärungen auch in Form von Kommentaren, von denen Abulwalid die zu Schabbat (תפסיר אלפאט שבת, s. V. דבף und עצר; speziell noch zuAbschn. XX dieses Traktats s.¥..פי שרחה לאלפאט פרק ר' אליעור מן מסכת שבת: אטר) und Gittin VII (תפסיד אלפאט מי שאחזו קורדיאקום, s. v. אשל und דרדר) ausdrücklich erwähnt. Außerdem schrieb Scherira auch sachliche, fortlaufende 2) Vgl. dazu die Ausführungen Ginsburgers REj. XLII, 235. 2) S. mein אנשי קירואן, S. 13—14, und Epstein, Die RGA. der Geonim, S. 14. In einer Bücherliste aus der Genisa (JQR. XIII, 54, nr. 66) wird ein פיח ג׳ פרוק .» מן בתרא לח שרירא דד׳ חאיי erwähnt. Von wem die Worterklärangen in Stud. u. Mitt. IV, nn. 287—309, die sich auf Stellen aus Joma und Sanhedrin beziehen, und nn. 397—418, die meistens Stellen aus Berachot zum Gegenstand haben, herrühren, müßte noch untersucht werden.