Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 61 (1917)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Lazarus Bendavid
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Lazarus Bendavid. 159 So wenig wir uns erdreusten zu behaupten, daß wir den richtigen Gesichtspunct ergriffen, und den Sinn des Königlichen Auftrages gefaßt haben; so können wir doch nicht umhin, ihn zum Mittelpuncte der Ansicht zu machen, in dem wir sowohl die Dinge sehen, als auch aus welchem wir allerunterthänigst bitten, folgende Betrachtungen allergnädigst zu beurtheilen. So gewiß es nähmlich ist, daß die christlichen Bürgerschulen in den mehrsten prostestantischen Ländern unmittelbar unter der Aufsicht weltlicher Personen, des Magistrats usw. stehen; so gewiß ist es doch auch von der andern Seite, daß das Schulwesen überhaupt noch immer als ein Zweig der theologischen Facultät betrachtet, und dessen Einrichtung, Verwaltung, Verbesserung und dergleichen namentlich in kleinen Städten, und dem glatten Lande, dem Pastori Loci, dem Küster usw. aufgetragen wird. Es liegt außerhalb der Grenzen unseres Auftrages, die Untersuchung anzustellen, woher dieses gekommen, und wie vorteilhaft oder nachtheilig es für das Fortkommen der Schulen sey. Aber wir können nicht umhin die tägliche, uns belehrende Erfahrung anzuführen, daß der Vater christlicher Nation sein Kind gewiß in keine Schule schicken würde, in welcher nicht die Landesreligion einen Theil vom Unterrichte ausmachte, und in welcher es daher, nicht zu einem religiösen Bürger erzogen würde. Die Begriffe von Religion und rechtlichem Bürger haben sich in dem Gemüthe des Hausvaters christlicher Nation so eng umschlungen, daß sie sich nicht von einander trennen lassen, und er betrachtet die erstere, außer als Weg zum Seelenheil, noch als Mittel das letztere zu bleiben oder zu werden — er schätzt in der Religion Christi ihren Nutzen für die bürgerliche Gesellschaft. Aus dieser engen Verbindung beyder Begriffe bildet sich nun in dem Gemüthe desselben ganz unwillkührlich der Gedanke: daß die Dinge, die in der Schule neben der Religion gelehrt werden, ebenfalls sehr gute Dinge seyn müssen, die er mit einer Art vor Heiligkeit zu betrachten, und zu deren Erlernung er sein Kind streng anzuhalten habe. Auch hier bescheiden wir uns wie billig, keine Seitenblicke