Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742-1745), und seine Zeit
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 460 (sequence 8)
- Language
- German
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460 Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. 346, 240 Fl. und etlichen adeligen Herren 242, 287 Fi. also zusammen 588, 527 Fl. schuldig sei1). Die größten Forderungen hatten die Jesuiten, nämlich die von Krakau, 143, 225, die der Provinz Krakau: 47200, die in Krosno 5000 FL und die in Kleinpolen 17960 FL, die Jesuiten allein also im Ganzen: 213, 385 FL, Unter den profanen Gläubigern stand an erster Stelle der Adelige Fulajowicz mit 57, 168 FL, an zweiter der Bürger Loff mit 25000 an dritter die Erben des Wisniowski mit 15666 Fi. usw. Die Kommission sistierte für ein Jahr die Zahlung des Kapitals und ordnete an, daß^im Jahre 1722/23 den geistlichen Gläubigern 3$, den Adeligen 5% Provision gezahlt werde. Diese niedrigen Zinsen machten aber bei der Größe der Schuld auch schon etwa 21000 Fl. jährlich, d. h. 402 FL die Woche, aus. Um daher diese Summe zu erschwingen, mußte eine neue Steuer aufgelegt werden, zumal alle Kahalseinnahmen schon Sange verpfändet waren und die Fleischer von jedem Ochsen ohnehin bereits 25 FL Krupka zahlten2). Die Gemeinde ordnete daher im Jahre 1726 an, daß jeder sein Vermögen unter Eid angebe und 5$ von allem beweglichen und unbeweglichen Gute zahle3). Überdies wurde eine Einkommen- und Verdienststeuer eingeführt, die sogar der ärmste bezahlen mußte4). Die Kahalsrechnungen wiesen jetzt folgende Konsumsteuern auf, die seit Jahren verpachtet waren: Fleischsteuer (Krupka miesna), Methsteuer, Schnaps-, Bier-, Konsum- Steuer. 'Auch wurde das Schwitzbad,die Wage, der Butterkonsum, die *) AIGK. und die die Ingrossatio Rel. castr. 174, S. 456—71. 2) Aus dem Pachtvertrag, den die Gemeinde mit den Juden: Gebrüdern Sender und Leniel Simon Ideles (d. h. Sohn Judas) und Schija, dem Schreiber, schloß, ersehen wir, daß die Fleischer von jedem Ochsen 25 FL, von jeder Kuh 15 Fl., von jedem Schaf 2 Fl., von jedem Kalb 1 Fl. 15 Groschen, von jeder Gans 9 Gr., von jedem Truthahn (Indianer) 12 Gr. zahlten. Die Pächter zahlten dafür als sogenannte Fleischkrupka der Gemeinde 310 Fl. die Woche, und da sie der Gemeinde bereits 4970 Fl. vorgestreckt hatten, zahlten sie nur noch 246 FL die Woche (-Vertrag aus den Jahre 1722 AIGK). 3) Wetstein: קדטוניות, s. 53—6. 4) AIGK. polnischer Konimissionsakt.