Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742-1745), und seine Zeit
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 459 (sequence 7)
- Language
- German
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Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. 4:09 noch bei Lebzeiten Mendels) einen außerordentlichen Schutzbrief des Königs August II erhalten, in welchem dieser feststellte ut, m־ fideles Judaei ex tota synagoga casimirensi ad Cracoviam . . , ad summam devenerint inopiam ideoque easdem sumnias creditoribus suis ad praesens exsolvere non valeant. Der König will nun dem Judenelend steuern und nimmt die Judenschaft darum in seinen Schutz . ־ eosdem Judeos . , in protectionem nosfram regiam accepimusy et omnem securitatem ab impetitione crediforutti, solutioneque debitorum ad certum tempus cavimus1). Sie hatten also für eine gewisse Zeit eine Art Moratorium, ab^* kein Mensch kümmerte sich darum, ob die gewisse Zeit noch bestand, oder schon abgelaufen war. In ihrer Verzweifelung überreichten darum die Krakauer Judenvorsteher am 19. Oktober 17182) dem polnischen Reichstag, der damals in Grodno tagte, ein Gesuch um Abhilfe. Die Angelegenheit kam aber beim Reichstage infolge Zeitmangels garnicht zur Verhandlung und wurde mit vielen anderen Eingaben ad reasumptionem des Reichstages verlegt. Auf die Fürbitte der kleinpolnischen Delegierten und des Wojewoden von Krakau erteilte der König daraufhin den Juden am 11. Januar 1719 ein Interimalmoratorium und setzte eine Kommission zur Ordnung dieser Angelegenheit ein3). Schon am 27. Februar 1719 forderten die Kommissare sämtliche Gläubiger der krakauer Judengemeinde auf, in ihrem eigenen Interesse im Stadthaus zu Krakau zu erscheinen und ihre Ansprüche darzulegen4). Die Kommissionsarbeiten begannen sofort, wurden aber für zwei Jahre unterbrochen, weil inzwischen manche Gläubiger auf eigene Faust ihre Ansprüche exequieren wollten, wodurch es zu Unruhen und Tumulten in der Judenstadt kam5). Endlich schloß die Kommission ihre Arbeiten ab und stellte fest, daß die Juden״ gemeinde im Jahre 1722 verschiedenen Kirchen und Klöstern *) AIGK. Orginal. 2) Dito Koncept des Gesuches. 3) Volumina legum VI 395 und das Ernennungsdekret für die Kommission Rel. castr. 142 (668), S. 1238. 4) Rel. castr. 142, S. 455 und das Orginaldekret in AIGK. 5) Rel. castr. 146, S. 376.