Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die talmudische Literatur der letzten Jahre
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 432 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829873-2829880-2893867--42422-2893913- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
432 Die talmudische Literatur der letzten Jahre. des taimudisch-rabbinischen Rechts darf auch Lewins Dar״ Stellung der talmudischen Chazakah bezeichnet werden. Das Buch zerfällt in zwei Teile. Der erste Teil behandelt die talmudische Chasaka in all ihren Zweigen: Präsumtion, Chasaka an Immobilien, Chasaka an Servituten, Pfandchasaka, beschränkte Chasakas, Wirkungen der Chasaka. Im zweiten Teil wird ein Vergleich zwischen der talmudischen Chasaka und der germanischen Qewere durchgeführt und die hochinteressante Tatsache fest״ gestellt, daß beide Institute eine »geradezu frappante Ähnlichkeit« aufweisen. Der Verfasser will damit nicht »Zusammenhänge zwischen beiden Rechten oder gar eine Abhängigkeit des germanischen von dem älteren jüdischen Rechte« konstatieren, sondern in dieser auffallenden Ähnlichkeit eine Bestätigung finden für den Satz Köhlers, »daß die ganze Menschheit trotz nationaler Eigenheiten nicht nur von gleichartigen Trieben geleitet, sondern speziell im Recht und in der Entwicklung der Volkseinrichtungen und Volksgebräuche von gleichartigen Bildungskräften beherrscht wird.« Für die Richtigkeit dieses Satzes "habe ich an anderer Stelle1) manche Belege angeführt. Trotzdem ist in unserem Falle eine Beeinflussung der deutschen Gewere durch das talmudische Recht, ebenso wie in den anderen Fällen der Übereinstimmung zwischen beiden Rechten2), umsoweniger von vornherein abzuweisen, als es gerade die germanische Gewere des Mittelalters ist, die die große Ähnlichkeit mit der talmudischen Chasaka auf״ weist. Im Mittelalter lebten Juden und Germanen nicht mehr in »verschiedenen Erdteilen.« Während die erwähnten Rechtsarbeiten einzelne Partien und Themata des talmudischen Rechtes behandeln, ist das jüdische Recht in seiner Gesamtheit Gegenstand der Darstellung in Josef Köhlers Grundriß des Rechtes der orientalischen Völker im ersten Band der »Allgemeine Rechtsgeschichte3).« ב) Vgl. Aptowitzer, Wanderungen und Entlehnungen, Freie Jüdische Lehrerstimme IV, N. 1 u. 2. 2) Lewin S. 107 f. 3) Allgemeine Rechtsgeschichte. I: Orientalisches Recht und Recht der Griechen und Römer. Von Josef Köhler und