Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die talmudische Literatur der letzten Jahre
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 430 (sequence 4)
- Language
- German
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430 Die talmudische Literatur der letzten Jahre, der fortgeschrittenen Wissenschaft sind, bei der Behandlung eines älteren Stoffes zu. operieren, die aber selbstverständlich in der allgemeinsten Formulierung benützt, ihre konkrete und spezifische Ausbildung nur demselben Stoffe entnehmen müssen. So darf man auch an den talmudischen Stoff, wie alt er auch sei, auch mit modernen, dem alten Rechte unbekannten, von ihm selbst ungeahnten Begriffen herantreten und sie in dem vorhandenen Stoff durchzuführen suchen . . . « . Dies ist aber ein sehr ge* fährliches Experiment. Es kann leicht zu einer Verkennung des juristischen und rechtsgeschichtlichen Tatbestandes führen. Un- Versehens, instinktiv werden in den alten Stoff Begriffe und Anschauungen hineingetragen, die nicht bloß ihm unbekannt und von ihm ungeahnt sind, sondern auch ihm direkt zuwiderlaufen 1). Ein lehrreiches Beispiel dafür liefert unser Verfasser gleich am Anfänge seines Buches. Er schreibt S. 7, Anm. 6: »Wenn auch die »Tötung durch Gott« (מיתה בידי שטים) nicht von Menschenhand ausgeführt wird, so ist doch die Strafverhängung schon in der Proklamierung seiner Strafwürdigkeit ״durch das Gericht zu erblicken.« In der rabbinischen Literatur aber ist von einer gerichtlichen Proklamierung der Strafwürdigkeit in Fällen, wo die Strafe מיתה בידי שמים ist, auch nicht die allergeringste Spur vorhanden; das Gegenteil davon folgt deutlich aus der Erörterung der Gemara Sanhedr. 82b zur Mischna81b, wo gesagt wird, daß ein Priester, der im Zustande der levitischen Unreinheit den Tempeldienst verrichtet, nicht vor das Gericht gebracht, sondern aus dem Tempel geführt und von den Priesterjünglingen erschlagen wird, wozu dann die Gemara fragt, ob ein solcher Priester מיתה: בידי שמים schuldig ist; diese Frage wäre nun unmöglich, wenn in solchen Fällen das Gericht die Strafe proklamieren müßte2). In Fällen von מיתה בידי^שמים braucht die Strafe *) VgL D. H. Müller, Anzeiger der Kaiserlichen Akademie za Wien, 25. April 1906, Aptowitzer, Beiträge zur mosaischen Rezeption im armenischen Recht, S. 25. 2) Vgl. Aptowitzer, Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes, Monatsschrift 1908, S. 191. Dieser Aufsatz, eine notwendige