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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 5 · p. Seite 384

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 5
Article
Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau (1742-1745), und seine Zeit
Date
1916-01-01
Page
Seite 384 (sequence 4)
Language
German
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384 Joseph Jonas Theomim-Fränkel, Rabbiner in Krakau. Reichstage (ועד ארצות) keinen Anteil mehr nehmen. Der Reichstag zwang sie jedoch zum Erscheinen in Jaroslau und gewährte ihnen dafür vollkommene Befreiung von der Landsmannschaft1). Um das Jahr 1670 emanzipierte sich Krakau von der Landsmannschaft und sandte alljährlich seine zwei Delegierten direkt auf den Reichstag nach Lublin oder Jaroslau; auch die Landsmannschaft erhielt zwei Mandate für den Judenreichstag; und, wenn man von kleinpolnischen Delegierten (Delegierte des Krakauer Kreises, מנהיגי דגליל קראקא) spricht, so muß man immer zwei Krakauer Bürger und zwei Provinzler unterscheiden. Die Scheidung bestand auch in materieller Hinsicht. Wie. bekannt, repartierte der Judenreichstag die Judensteuern auf die einzelnen Landsmannschaften, die auf ihren Landtagen die Summe nachher auf einzelne Gemeinden verteilten. In Kleinpolen werden immer zwei Summen genannt: die eine für Krakau, die andere für die Provinzialstädte. Dadurch wurde auch das Budget dieser beiden Organisationen ganz von einander getrennt, und die Einnahmen und Ausgaben der Landsmannschaft hatten von der Zeit an mit den krakauer Finanzen nichts Gemeinsames mehr. Eines blieb aber, trotz dieser Teilung, gemeinsam, und dies war der Rabbi ner. Seit Jahrhunderten hatte der Krakauer Rabbiner die Obergewalt in geistlichen und gerichtlichen Dingen über alle Gemeinden Kleinpolens, hn XVI Jahrhundert erhielt Lublin einen eigenenOberrabbiner, der bald seineMachtüberal 1 eGemeinden der Wojewodschaft Lublin ausdehnte. Für alle übrigen Gemeinden Kleinpolens blieb aber der Krakauer Rabbiner autoritativ. Sein Gericht war wie bisher die Apellationsinsfanz vom Urteil aller Provinzialrabbiner. So lange Krakau in der Landsmannschaft vertreten war und die Hegemonie über alle Gemeinden besaß, so lange war jeder gewählte Krakauer Rabbiner ipso facto Landrabbiner für Kleinpolen. Als aber Krakau aus dem Verbände ausschied, wurde die Frage der Rabbinerwahl akut Die Land- 3) Perles in der Monatschrift 1867, S. 346: Dokument aus dem Jahre 1667.

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