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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 5 · p. Seite 359

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 5
Article
Latente dis legomena
Date
1916-01-01
Page
Seite 359 (sequence 12)
Language
German
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Latente big Xeydßsva. 359 bestätigt wird. Da nun dieses בעדך im Pentateuch nur noch ein zweites Mal, in dem vom Sifra erklärten Schriftvers, Lev. 9,7 vorkommt, können wir füglich konkludieren ■נאמר באן בעדך ונאמר להלן בעדך, מה להלן הוא וביתו/אף באך הוא וביתו. Somit ist die Behauptung, das Opfer Ahrons sei zugleich eine Sühne auch für alle Ahroniden nichts anderes als ein isorrhematisches Enthymem, eine Konklusion, bei welcher die zwei Prämissen übersprungen worden sind. 9) Targ. Jon. zu Gen. 24, 22 והוה כד ספיקן נטליא לממלי ונסיב גברא־קדשא דדהבא דרכמונא טתקליה קביל דרכמונא1) לגלגלתא דאיטטוסץ בנהא למיתב לעיבידת משכנא, ותרין שירין יהב על ידהא מתקל עשר סלעיו דדהבא סכום מתקלהון קביל תרין לוחיא דכתיבין בהון עשרתי דבריא. Die Quelle dieser Agadah hat bereits Rabbenu Jakob Baal ha- Turim angedeutet mit der Bemerkung ב/ במסורה, הכא ואידך בקע לגלגלת שרמז לה זכות השקלים. R. Jakob hat freilich an kein big ÄEyöjiievov gedacht, denn er verzeichnet ja die ב' במסורה auch dort, wo die Parallelstelle sich in den Propheten und Hagiographen findet. Aber auch abgesehen von dieser massoretischen Seite seiner Zusammenstellungen, kann er schon deshalb nicht die ג״ש als solche im Auge gehabt haben, weil es ihm sonst unmöglich entgangen wäre, daß auch die zweite Bemerkung des Targ. Jon., die Parallele der zwei Armbänder mit den zwei Bundestafeln, von einem, wenn auch uneigentlichen big Xeyöpsvov getragen wird. Man braucht nur das Targ. Jon. mit Aufmerksamkeit zu lesen und ף Das Targum hat hier die Mischnah Schek. 2,4 zur Voraussetzung שכשעלו ישראל מן הגולה היו שוקלין דרכונות. Die Annahme einzelner Kommentatoren, daß die heinikehrenden Exulanten halbe Golddareiken als Schekelsteuer entrichtet haben, ist a limine zurückzuweisen, ln seiner Schrift »Über talm. Münzen *־ii. Gewichte« S. 16 hat B. Zuckermann anschaulich gezeigt, daß der halbe Silberschekel nur ein Gewicht bis höchstens 7,17 Gramm, der halbe Golddareikon ein Gewicht von 8,385 Gramm, also in Silber etwa 83,85 Gramm hatte. Man muß entschieden, namentlich in Hinblick auf Neh. 10,33, Z. beipflichten, wenn er behauptet, daß die Schekelsteuer von den heimkehrenden Exulanten mit kleinen Goldmünzen im Gewichte von 0,82 Gr. — 8,2 Gramm Silber entrichtet wurde.

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