Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 342 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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342 Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten. schaftlicher gehalten war, als der vorliegende engere auf Gründung eines Lehrstuhls für die rabbinische Literatur. Wir dürfen uns daher, um Wiederholungen zu vermeiden, auf jenen Bericht ehrerbietigst zurückbeziehen. Es ist damals, wie früher, ausgeführt worden, warum die Errichtung von Professuren für ganz spezielle Lehrfächer, warum die Abzweigungen, die nur ins Besondere verlaufen, für den Unterricht auf der Universität und den allgemeinen Wissenschaftliehen Sinn nicht förderlich sind. Es ist ausgeführt worden, warum die Fakultät, welche die Errichtung besonderer Professuren, z. B. für deutsche oder preußische Geschichte nicht befürwortete, auch die Errichtung einer besonderen Professur für jüdische Geschichte und Literatur widerraten müsse. Es erhellt von selbst, daß ein besonderes Lehrfach für rabbinische Literatur, in sich noch begrenzter und beschränkter, sich auch noch mehr von dem allgemeineren, wissenschaftlichen Zusammenhang, in dem es nur ein Glied sein dürfte, lostrennen würde, Es ist damals ausgeführt worden, daß die philosophische Fakultät sich ihrer Natur nach nicht den Keim zu einer jüdischen theologischen Fakultät dürfte einimpfen lassen. Priester oder Rabbinen zu bilden, sei ein Gegenstand seminaristischer Anstalten, aber nicht eigentlich der Universitäten, am wenigsten einer philosophischen Fakultät, welche, von keinem Positiven gebunden, die freie Wissenschaft vertreten. Zwar wird zufolge der dem Gesuch beigefügten Denkschriften bei der Errichtung einer Professur für rabbinische Literatur zunächst und besonders Kritik des Talmudtextes, wissenschaftliche Erforschung und historische und geographische Benutzung dieser Literatur ins Auge gefaßt. Aber die Absicht geht über diese rein theoretischen Zwecke, welche man etwa der philosophischen Fakultät zuweisen könnte, offenbar hinaus. Schwerlich ging das im Jahre 1774 gestiftete Veitel-Heine- Ephraimsche Fideikommiß, das für eine jüdische Lehranstalt bestimmt wurde, darauf hin, die rabbinische Literatur in die allgemeine Wissenschaft aufzulösen. Ausdrücklich wird in der Denkschrift über die Notwendigkeit eines solchen Lehrstuhls auf