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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 5 · p. Seite 341

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 5
Article
Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten
Date
1916-01-01
Page
Seite 341 (sequence 21)
Language
German
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Zutiz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten. 341 eigenen Professur für jüdische Geschichte und Literatur erklären muß: so ist sie doch nicht gemeint, wissenschaftliche Bestrebungen dieser Art von sich abzuweisen. Wie sie noch in keiner wissenschaftlichen Richtung Habilitationen ausgeschlossen hat, so wird sie sie auch für jüdische Geschichte und Literatur gern annehmen, wenn sich bei ihr für dieselbe ein Mann zum Privatdozenten meldet, der mit den allgemeinen Forderungen deutscher Wissen- Schaft die besonderen erfüllt, welche die Statuten der Fakultät stellen. Dann wird die Erfahrung über das Bedürfnis und die Leistung entscheiden. Diesen Weg sind alle Disziplinen gegangen, welche in ■neuerer Zeit den Kreis der Universitätsstudien erweiterten Sie drängten sich nicht vor, sie ließen sich nicht von oben einsetzen, sondern, da ihnen ein freier Spielraum geöffnet wurde, arbeiteten sie sich auf der gewöhnlichen Bahn zu einer geistigen Macht hinauf. Will die jüdische Geschichte und Literatur zu einem eigenen und ansehnlichen Lehrfach der Universität werden, so muß sie stillen und sicheren Schrittes sich auf diesem Wege erproben und bewähren. Die Fakultät kann es mit der jüdischen Geschichte und Literatur nicht anders halten als mit anderen neuen Disziplinen. Die Stellung eines Privatdozenten ist frei und ehrenvoll; nahmhafle Gelehrte sind ihr Schmuck; sie wird daher auch für einen Vertreter jüdischer Geschichte und Literatur annehmbar sein.« Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit steht das Folgende: Die Verwalter des Veitel-Heine-Ephraimschen Fideikommisses ■stellten am 20. September 1850 bei dem Minister des Kultus und Unterrichts den Antrag, daß mit den Revenuen dieser Stiftung •ein Lehrstuhl für rabbinische Literatur an der Berliner Universität -begründetwerde. Der Minister übersendete das Schreiben der Fakultät am 8. Oktober. In ihrem Gutachten ging die Fakultät ■wieder■auf den Zunzschen Antrag ein und bemerkte folgendes: »Was sie damals gegen das Gesuch ausführte, findet auf den vorliegenden Fall volle Anwendung, und zwar um so mehr, da der damalige Antrag auf Errichtung einer Professur für jüdische Geschichte und Literatur doch noch allgemeiner und insofern wissen-

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