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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 5 · p. Seite 338

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 5
Article
Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten
Date
1916-01-01
Page
Seite 338 (sequence 18)
Language
German
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Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten. vergangenen oder gegenwärtigen staatsbürgerlichen Stellung der Juden geschöpft wäre. Die Fakultät hat indessen nicht unterlassen, die allgemeinem Gründe, die für die Errichtung eines solchen neuen Lehrstuhls sprechen könnten, zu erwägen, wiewohl sie in der Vorstellung des Dr. Zunz in den Hintergrund treten. Sie hat sich namentlich gefragt, ob nach den Normen, die ihr gelten müssen, die jüdische Geschichte und Literatur zunächst als solche und weiter in ihrer besonderen religiösen Bedeutung Anspruch haben könne, in einer ordentlichen Professur bei ihr vertreten zu sein. Nach §42 der Statuten ist für die Geschichte nur Eine Nominalprofessur bestimmt, und besteht bei ihr keine besondere Professur der deutschen, keine besondere der preußischen Geschichte. Sie hat Anträge auf Professuren für solche spezielle Lehrfächer nie befürwortet. Ihr liegt es nach ihrer bereits öfter entwickelten Ansicht vielmehr ob, keine Abzweigungen zu begünstigen, die nur im Besonderen verlaufen: und im Gegensatz gegen die Neigungen für vereinzelte Lieblingsfächer dahin zu wirken, daß die Wissenschaften in der allgemeinen Richtung und in dem umfassenden Sinne gelehrt und getrieben werden, durch welche die Studierenden einen vielseitigen Blick erwerben und befähigt werden, in das Besondere selbst vorzudringen. Es fördert die wissenschaftliche Kraft in den Lernenden nicht, wenn die Professuren sich immer mehr teilen und ihren Gegenstand als besondere Gebiete ausbilden. Daher wird es nicht zweckmäßig sein, daß die jüdische Geschichte aus dem Wissenschaftliehen Verbände mit der allgemeinen herausgerissen werde. So lange in der Weltgeschichte die Juden einen Staat bilden, gehört ihre Geschichte in die Geschichte des Alterums, und, abgesehen von den ausführlichen Vorlesungen in der theologischen Fakultät, welche sich auf das alte Testament beziehen, kommt in den Vorträgen über alte Geschichte ihre welthistorische Bedeutung zum Rechte. Da die Juden auf hören, einen Staat zu bilden, geht ihre Geschichte in die allgemeine Kulturgeschichte über. Bei der phisosophischen Fakultät gibt es noch nicht einmal eine

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