Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Zunz im Verkehr mit Behörden und Hochgestellten, 337 »Dr. Zunz, dessen umfassende Kenntnisse und literarische Tätigkeit auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte und Literatur allgemein bekannt sind, ist offenbar zu seinem Antrag durch den Eifer getrieben, im Sinne der erweiterten Freiheit auch die Literatur und Geschichte des jüdischen Volks in eine heilsame Wechselwirkung mit der allgemeinen Wissenschaft zu setzen und will sie daher in den Verband der Universität als ein gleich־׳ berechtigtes Glied einrejhen. Die Fakultät erkennt die zum Grunde liegende Gesinnung gebührend an; aber sie vermag sich nicht mit den von Dr. Zunz geltend gemachten Gründen auf gleiche Weise einverstanden zu erklären. Insbesondere nimmt er sie von der Zurücksetzung her, welche die Juden lange erlitten und noch in den Verhandlungen des vereinigten Landtags darum erfahren hätten, weil über ihre Geschichte und Literatur, wie über ihre Gesetzgebung eine völlige Unkenntnis herrsche. Indessen ist an dieser Stelle kein Gegenmittel mehr nötig. Die Kraft dieses Grundes hat aufgehört, seit die unbedingte Gleichstellung erfolgt und verbürgt ist, seit die Zeit gekommen ist, daß unter uns auch die Juden ein besonderes politisches Gemeinwesen mit besonderen Gesetzen wie einen Staat im Staat nicht mehr bilden werden, und wie von ihrer Seite oft versichert ist, ein Volk im Volk auch nicht mehr bilden wollen. Eine Professur, die mit dem Nebengedanken gestiftet würde, das jüdische Wesen in seiner Besonderheit, in seinen entfremdenden Gesetzen und Gebräuchen geistig zu stützen und zu bekräftigen, widerspräche dem Sinne der neuen die starren Unterschiede ausgleichenden Freiheit Sie wäre eine Bevorrechtung der Juden, ein Mißbrauch der Universität, insbesondere der philosophischen Fakultät, die für ihre Lehrfächer zunächst kein anderes Maß kennt* als den inneren Gehalt der Wissenschaft, und in der, wie ihre Statuten vorschreiben (§ 2) keine äußere Zweckmäßigkeit das reinere wissenschaftliche Interesse verdrängen soll. Daher muß die philosophische Fakultät für die Errichtung einer eigenen die jüdische Geschichte und Literatur vertretenden Professur jeden Grund ablehnen, der lediglich aus der äußeren Politik, aus der Monatsschrift, 60- Jahrgang.