Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829873-2829878-2893686--42259-2893733- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
277 Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur. des dritten nachchristlichen Jahrhunderts bezeugt1). Wie weit man aber im Mittelalter in dieser solidarischen Haftbarmachung gegangen war, das lehren die vielen Edikte, Verordnungen und Schuldbücher der Fürsten und städtischen Behörden, die ein sehr dichtes Gezweige am Baum der jüdischen Geschichte des Mittelalters bilden. »Wer den goldenen Opferpfennig nicht bezahlt, besagt eine Urkunde des Königs Rupprecht aus dem Jahre 1407, mit dem sollen die Juden, welche in denselben Frithoff gehören, keine Gemeinschaft unterhalten2). Auch die zahlreichen »Minhagim» und »Nissim« Bücher enthalten manch eine Erzählung und poetische Auschmückung solcher Bürgschaftsfälie aus der Zeit des Mittelalters. Aus der Fülle des Materials sei hier die Erzählung von den beiden Fremden (3(שני אורחים) aus dem Maaßeh-Buch mitgeteilt. Die Wormser Juden wurden einst beschuldigt, bei einer Prozession ein Heiligenbild geschändet zu haben. Sofort wurden sie alle für vogelfrei erklärt und die ganze Gemeinde sollte es mit dem Leben büßen, wenn sich der Schuldige nicht bis zu einem bestimmten Tage stellen würde. Doch wer hätte sich dazu melden sollen. So kam der schreckliche Tag unter Angst und Bangen heran, und alles war auf den Tod gefaßt. Da fand der Pförtner, als er an jenem Tag des Morgens die Judenpforte öffnete, zwei Fremde davor, welche bekannten, das Verbrechen begangen zu haben. Das sagten sie auch den Wormser Bürgern, als diese die Schuldigen abholten. Und so starben sie unter furchtbaren Qualen, doch die Gemeinde war gerettet. Diesen traurigen Zuständen hat erst das vorige Jahrhundert ein Ende bereitet, und als wollte die Geschichte ihre eigenen Fehler gutmachen, ist aus dem Gedanken der solidarischen Haftung, der sich für unsere Vorfahren jahrhundertelang als eine Geißel erwies, eine segensreiche Saat hervorgegangen: das Ge- *) vgl. b. Baba kamma 113 b., ferner Funk, die Juden in Babyl. 1g02. S. 18. 2) Stobbe, a. a. O. S. 146. 3) מעשה נסים No. 3. Frankfurt 1702.