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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 3 · p. Seite 236

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1916-01-01
Page
Seite 236 (sequence 3)
Language
German
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236 Besprechungen und kurze Mitteilungen. bestanden. Mit dem Einsetzen der Restaurationsperiode ging man gegen die jüdischen Niederlassungen in Basel vor. Das Judenwirtshaus wurde geschlossen, ja, man versuchte sogar, die Juden völlig wegzuweisen, was aber in erster Reihe durch die Intervention Frankreichs verhindert wurde. Auch in Basel bestandet! Vereine zur Judenbekehrung, doch steht weder der Stadtrat, noch der kleine Rat von Basel der unnötigen Proselytenmacherei freundlich gegenüber. Mit dem Einsetzen der in der Schweizergeschichte sogenannten Regenerationsperiode tritt auch für die Judengemeinde eine Zeit der Verjüngung ein. Die Niederlassungsbestimmungen werden gemildert, und endlich wird das ganze Gesetz geändert. Immerhin war von einer Judenemanzipation in der Mitte des 19. Jahrhunderts in Basel noch nicht die Rede. Um diese Zeit verstieg sich das Stadtregiment wenigstens zur Zulassung der Nachkommen der bisherigen Niedergelassenen. Aus dem Vergleich mit den anderen Kantonen ergibt sich, daß man nur in vereinzelten Kantonen der Judenfrage mehr Verständnis entgegenbrachte. So blieb also die Schweiz weit hinter dem übrigen Europa zurück. Für Basel selbst wurde die Einrichtung einer neuen Synagoge im Jahre 1850 wichtig. Die Versuche zu weiterer Emanzipation gingen stets von Frankreich aus, aber dieser Staat erlitt dabei eine diplomatische Niederlage. Jetzt intervenierten auch England und die Vereinigten Staaten von Amerika. Frankreich schickte eine erneute Note, und dies Vorgehen errang dann doch in Basel einige Erfolge. Im Jahre 1866 wurde endlich durch eine Volksabstimmung die Änderung der die Juden betreffenden Artikel 41 und 48 genehmigt. Für Basel findet diese ganze Bewegung ihr Ende bei Gelegenheit der kantonalen Verfassungsrevision im Jahre 1875. Seitdem kann man von einer völligen Emanzipation der Juden in Basel sprechen, die nun Nordmann noch einmal im Zusammenhang würdigt. Er kommt hierbei zu dem Resultat, daß ein Schatten auf der ganzen Angelegenheit lastet, daß nämlich »die Schweiz als der letzte der Zentral- und westeuropäischen Staaten unter fremdem Einfluß und im Hinblick auf materielle Vorteile die Gleichstellung der französischen Juden zugestand, und um ein Mißverhältnis wegzuräumen, erst nachher in einer psychologisch merkwürdigen Volksabstimmung ... sie auf die eigenen Landesangehörigen ausdehnte.« In den Beilagen, auf die schon hingewiesen wurde, gibt Nordmann wichtige sonst unzugängliche Materialien aus dein Basier Archiv vom

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