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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 3 · p. Seite 221

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 3
Article
Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur
Date
1916-01-01
Page
Seite 221 (sequence 9)
Language
German
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Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur. 221 spontaner, aus Freundschaft, Treue oder Frömmigkeit hervorgegangener Selbstaufopferung verwandelt wird, immer variiert nach den jeweiligen Kulturzuständen des betreffenden Landes und der Individualität des Autors. In solcher Gestalt erscheint die Bürgschaft als literarisches Motiv in der gesamten Literatur des Altertums und zum Teil auch des Mittelalters, in ganz besonderem Maße aber in der Literatur des Orients. Dieses letztere wohl deshalb, weil die leibliche Haftung des Bürgen durch die Rechtssitten der Geschlechter- und Stammesverfassung bedingt erscheint, wie solche in den ältesten historischen Zeiten bei den meisten Völkern, ganz besonders aber bei denen des Orients, vorherrschten,, woselbst sie in manchen Ländern noch heute zu Recht bestehen1). Nun sind aber im Geschlechter- und Stammesieben Recht, Sitte und Religion identische Begriffe, und da alles Recht in jener Urzeit aus der Quelle der Religion und des Kultus fließt, wird auch die leibliehe Haftung des Bürgen ietzterdings als religiös-kultische Pflicht anzusprechen sein. Daraus erklärt sich, daß die Bürgschaft als Sagenmotiv in allen möglichen Variationen in den religiös interessierten Kreisen und den von diesen beeinflußten Produkten der orientalischen Literatur anzutreffen ist, so zwar, daß die darin geschilderte Aufopferung des einen für den anderen als eine Folgeerscheinung der Religion, zu der sich der jeweilige Bürge bekennt, — Judentum, Christentum, Islam, Buddhismus — hingestellt wird. Diese und noch andere und ähnliche Arten der Selbstaufopferung, bemerkt Benfey (Pantschatantra I, S. 390) mit Beziehung auf die siebente Erzählung in Pantschatantra (1, S. 247),, bilden einen so wesentlichen Bestandteil der religiösen Anschauungen der Buddhisten, daß sie förmlich in ein System gebracht sind2). Die Bürgschaftssage stammt in ihrer Urform aus dem ג) Über die Stammes- und Geschlechterverfassung im altrömischen. Recht, vgl. Sohm, Inst. d. röm. Rechts S. 1—40. Mommsen, Röm. Staatsrecht III, S. 20, im alten Israel, vgl. Stade, Gesch. d. Volkes Israel I, 300ff. Benzinger, Hebr. Archäologie, Abschn. II. 2) Vgl. Fr. Stadelmann, Die Bürgschaft 1897 S. 21, im Jahresbdes Triester Gymnasiums.

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