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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 3 · p. Seite 218

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 3
Article
Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur
Date
1916-01-01
Page
Seite 218 (sequence 6)
Language
German
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218 Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur. ist, samt und sonders die wechselseitige Schuldhaftung gegenüber Gott als dem Gläubiger übernommen haben1). Vielleicht darf in diesen Zusammenhang auch der dem R. Akiba zugeschriebene, in seiner eigentlichen Bedeutung freilich etwas unklare Ausspruch gebracht werden: הכל נתון בעלבון, Alles (das ganze Leben) ist in Bürgschaft gegeben2). Trifft die Erklärung Raschis zu3), so erscheint in diesen Worten mehr noch als in den unmittelbar vorher erwähnten, der Bürgschaftsgedanke aus dem materiell-rechtliehen in die Sphäre des religiös-ethischen erhoben. Ein ähnlicher Gedanke, daß nämlich das Leben des Menschen eine Bürgschaft dafür ist, daß sein Schicksal sich nach dem Willen Gottes erfüllt, erscheint ausgesprochen in den Worten רגלוהי דבר אינוש אינון ערבץביה לאתר דמתבעי תמן מובלין יתיה Die Füße des Menschen verbürgen sich für ihn, daß sie ihn dorthin bringen, wo er von der Vorsehung im Himmel verlangt wird4). Wird in כל וישראל ערבים זה בזה der fertige, bereits mit der Klausel versehene Schuldvertrag vorausgesetzt, so zeigen einige, besonders in der jüngeren Midraschliteratur beliebte Parabeln, deren Kern aber zweifellos x) In den babyl, Urkunden lautet die Klausel: isten put sani nasu einer ist für den anderen Bürge. Aus Jerusch. Schebuoth V, 1 scheint hervorzugehen, daß im jüdischen Recht ursprünglich zur Begründung des korrealeu Schuldverhältnisses eine besondere Klausel nicht erforderlich war: /אע״ג דלא כותבין אהראין וערבאין זה לזה אחראין וערבאין זה לזה" Ausführlicher in meiner oben S. 213, Anm. 1 erwähnten Abhandlung. Als Gegenstücke zu כל ישראל ערבים זה בזה sind zu betrachten babi. Dem. hi, 5 אמר ח יוסי/ אין אנו אחראין לרמאין und babl. Peßach. IX, 9 אין אחראין זה לזה, beide Aussprüche in religionsgesetzlichem Sinne gebraucht. 2) Abot III, 16. 3) Rasch! gibt zwei Erklärungen: a) שהכל ערבין זה בזה, b) על כל מעשה יש לו ערב להקב״ה. Nach beiden Auffassungen bedeutet ערבון nicht Pfand, sondern Bürgschaft. 4) Vgl. Babl. Sukka 53a, jer. Kil. IX, 3. An der ersteren Stelle erscheint der obige Ausspruch im Namen R. Jochanans, an der zweiten als Pointe einer Salomo-Sage im Munde Salomos. Im Jerusch, wird die Wahrheit des in diesem Ausspruch enthaltenen Gedankens am Leben Achabs dargetan.

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