Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 60 (1916)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Bürgschaft als Motiv in der jüdischen Literatur. 217 daß derartige lapidarische Aussprüche nicht plötzlich lind eigens für agadische Zwecke geprägt wurden, sondern vielmehr eine mitunter lange genetische Entwicklungsreihe hinter sich haben1). In solchen! Licht betrachtet, stellen sich die genannten Worte als rudimentärer Niederschlag von Ideen und Vorstellungen dar, die aus einer Zeit stammen, in der עו־ב als Wort und Begriff eine ausschließlich materiell-rechtliche Bedeutung hatte2). Erschien in dem vorhin behandelten Bericht Exod. c. 23 und 24 das zwischen Gott und Israel bestehende bürgschaftsrechtliehe Verhältnis auf der Grundlage der altisraelitischen Stammesrechtssitte als gegenseitige Bürgenhaftung, so läst der Ausspruch כל ישראל ערבים bereits einen wesentlichen Fortschritt in der rechtliehen Gestaltung dieses Verhältnisses erkennen. Denn hier ist Gott nicht mehr Stammesgott, der sich für den Schutz seiner Stämme verbürgt, sondern lediglich Gläubiger, zu dem die Israeliten in einem korrealen Schuldverhältnis stehen. Als Exponent dieses Verhältnisses haben eben die Worte zu gelten: כל ישראל ערבים זח בזה:, die nichts anderes sind, als die auch in den baby- Ionischen Rechtsurkunden häufig begegnende Klausel, durch welche die solidarische Haftung mehrerer Schuldner begründet wird. Diese Klausel besagt somit, daß die Israeliten auf den Schuldvertrag, als welcher der sinaitische Bundesschluß gedacht nommen haben. Hiervon auch das in manchen jüdischen Gemeinden noch heute übliche Aufsagen des ערבזת bei Beerdigungen, indem mit dem Tode alle religionsgesetzlicheil Verpflichtungen aufhören. Die religionsgesetzliche Verbindlichkeit des einen für den anderen hat auch im Parsismus grundsätzliche Bedeutung. Der Parse glaubt, daß es seiner Religiosität nicht genüge, wenn er auf seinen eigenen Lebenswandel bedacht ist; er muß sich vielmehr wie ein einzelnes Glied des ganzen Körpers betrachten und mit der gleichen Sorgfalt über seine Religionsgenossen wachen. Vendidad I, 31 bei Kirchheim, Der Talmud in seinen Bez. z. d. ind. u. pers. Gesetzbüchern, Ben Chanauja, VIII 300. *) Zunz, Ges-Schrift. 1,216. 2) Geht auch aus Lev. 26, 37 hervor. Sifra versteht das. איש בעיון אחיו und führt als Beweis für die materiell-rechtliche Haftung des einen für den anderen, die Worte an: :מלמד שכל ישראל ערבים וה בזה