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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 2 · p. Seite 154

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1916-01-01
Page
Seite 154 (sequence 2)
Language
German
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154 Besprechungen und kurze Mitteilungen. VI. 3 zitiert Auf einen Einwand R. Chisdas, der diesen Beweis zu widerlegen sucht, entgegnet Rabba: אי הכי מאי אתי רשב״ג למימר דתניא הגדל בחיוב חייב הגדל בפטור פטור. Die stelle ist darum so auffällig, weil es den Eindruck macht, als ob RSBG sich auf die zitierte Mischnabezöge,während es sich in Wirklichkeit nicht so verhält und schon R. Ascher zur stelle bemerkt לא טצינו דרשב״ג חולק על משנה הבצלים וגם:לשון חיוב ופטור לא שייך למימר בשביעית אלא אסור והיתר. R. Ascher meint nun, daß mit der zitierten Baraita die Ansicht des RSBG. inbezug auf אילן שמקצתו עומד בארץ ומקצתו בח״ל gemeint sei, vgl. Baba b.27b. Die Erklärung ist jedoch, wie R. A. selbst bemerkt, gezwungen und zweifelhaft, da der Fall von אילן mit dem Fall der Mischna nicht zu vergleichen ist1). Wie sehr selbst der entfernte Zusammenhang, die Umgebung sozusagen, in der eine Halacha erscheint, den Sinn erhellt, dafür sei als Beispiel angeführt Ketubbot 36b הפודה את השבויה ישאנה מעיד בה 4לא ישאנה ר׳ יהודה אומר בין כך ובין כך ישאנה Die Gem. findet einen Widerspruch in der Baraita selbst הא גופה קשיא אמרת הפודה את השבויה ישאנה והדר תני מעיד בה לא ישאנהו משום דמעיד בה לא ישאנה und emendiert הפודה את השבויה ומעיד בה ישאנה מעיד בה כדי לא ישאנה. Damit ist nun zu vergleichen Toßifta jeb. iv. 4 הפודה את השבויה מותר לישא אותה המעיד על השבויה הרי זה לא יכנום ואם כנס לא יוציא. Obgleich R. Jehuda hier nicht erwähnt wird, handelt es sich doch um dasselbe, und die Stelle erscheint gar nicht schwierig. Im ersten Falle ist nicht die Rede von einem Kohen, sondern einem Nichtpriester, oder es kann sich der Fall auch auf einen Kohen beziehen, und es liegt ein fremdes Zeugnis vor, daß der Gefangenen keine Gewalt angetan wurde. Es handelt sich lediglich darum, ob derjenige, der eine Gefangene, die er selbst ausgelöst hat, heiratet, nicht dadurch einen Verdacht auf sich lenkt, so daß die Handlung darum zu unterlassen wäre, ähnlich, wie es etwa heißt הנטען על השפחה ונשתחררה וכר ה״ז לא יכנום oder הנטען על אשת איש. Zuweilen ist der Sachverhalt zweifelhaft, vgl. jeruschalmi Chaila 60 a ירדן שנטל מזה ונתן לוה מה שנטל נטל ומה שנתן נתן und Baba m. 2!b הגנב שנטל מזה ונתן לוה וכן גזלן שנטל מזה ונתן לזה וכן ירדן שנטל מזה ונתן לזה מה שנטל גטל ומה שנתן נתן. Aus den Worten 13 Eher ist mit dem Fall, um den es sich handelt, Toßifta Maaß. risch. hi, 14 הלוקח שדה ירק בסוריא וכר וחכמים אומרים אף משבאו לעונת המעשרות חייב לפי חשבון zu vergleichen, siehe auch Jer. Ma'ßerot 51 d.

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