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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1916-01-01 · Heft 2 · p. Seite 89

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
60 (1916)
Issue
Heft 2
Article
Die Verteilung des homiletischen Stoffes für den kultischen Cyclus
Date
1916-01-01
Page
Seite 89 (sequence 9)
Language
German
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:Die Verteilung des homiletisclien Stoffes für den kultischen Cyklus. 89 geschlossenes Ganze gelten können. 2. Der Gegenstand, der in zusammenhängenden Predigten behandelt wird, muß nicht sowohl ein Lieblingsgegenstand des Predigers, als eine für die Religion hochwichtige Angelegenheit sein, sozusagen ein Eck- und Grundstein derselben. Religiöse Themata, deren besondere Wichtigkeit nicht in die Augen springt, dürfen nicht allzu oft aufs Tapet gebracht werden, wenn es nicht ein Mangel an religiösem Wissen ist, das ihre Wichtigkeit erkennen läßt. Sehr zu empfehlen und zugleich praktisch bequem ist das Predigen in Serie an einem und demselben Feste, wo zweimal an zwei Tagen gepredigt wird, 2. B. am Schabuoth, wenn am 1. Tage die erste, am 2. die zweite Bundestafel abgehandelt wird, oder wenn am 1. Tage über die 10 Gebote im Allgemeinen, am 2. Tage über die einzelnen Gebote gesprochen wird. Wir gehen jetzt zu den Casualien oder zu den eigentlich sogenannten Gelegenheitspredigten über. Ein Teil derselben, wie z. B. der Geburtstag des Landesfürsten und ähnliches, fällt durch seine cyklische Wiederkehr gänzlich mit der Festpredigt zusammen. Wir können sie daher, genau genommen, auch nicht Casualien nennen. Eigentliche Casualien sind Traureden, Leichenreden, Confirmationsreden usw. Den unterscheidenden Charakter dieser Casualien im engern Sinne von den Predigten macht alsdann, daß sie sich zunächst nur an einzelne Persönlichkeiten richten und erst mittelbar an die Gemeinde. Die Traupredigt gilt zunächst dem Brautpaare, die Leichenrede den Leidtragenden. Es fragt sich, inwiefern eine solche Predigt überhaupt sich rechtfertigen lasse. Für den ersten Anblick scheint es, daß die Religion und der Kultus, also auch der beamtete Diener desselben dem Einzelnen nur das zu spenden habe, was er als Mitglied der Gesamtheit zu verlangen habe, nicht aber eine besondere Berücksichtigung seiner rein persönlichen und individuellen Verhältnisse, wie diese doch in Trau predigten usw. den betreffenden Persönlichkeiten durch den Prediger als solchen zuteil wird. Aber hier gerade zeigt sich eine charakteristische Eigentümlichkeit der durch das Judentum in die Welt gekommenen Anschauung.

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