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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 3 · p. Seite 136

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 3
Article
Aus der Zeit vor hundert Jahren
Date
1915-01-01
Page
Seite 136 (sequence 6)
Language
German
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136 Aus der Zeit von vor hundert Jahren. einen Vice-Oberlandesrabbiner1) oder ließ das Amt gar Jahre und Jahrzehnte lang unbesetzt und unter der Leitung eines mehr oder minder geeigneten Privatmanns, der freilich in der Regel eine gediegene rabbinische Bildung besaß, verwalten oder »verwesen2)«. In Königsberg begnügte man sich darum mit einem »interministischen3) Vice-Rabbiner« und benutzte, um das Ansehen des rabbinischen Gerichts noch mehr zu schwächen, die Gelegenheit, daß hintereinander der Vorbeter und der rechtsgelehrte »Beglaubte«, d. h. Gerichtsvollzieher und Syndicus, starben, zu der Maßregel, eben im Jahre der synagogalen Doppelfeier das Amt des Syndikus dem Vorsänger als Nebenamt zu übertragen4). Bei dieser Feier hielt5) der genannte »interimistische6) Vice- Rabbiner« die Ansprache und gab in schlichten Worten dem Lob und Dank gegen den Schöpfer Ausdruck, der das Vaterland »von Druck, *) Siehe Seite 135 Anm. 5. 2) So in Glogau nach dem Abgang des Oberrabbiners Abr. Tiktin (1816) bis zum Amtsantritt des Dr. Ripprier (1872), in Berlin nach dem Tode des R. Meier Simon Weil (1825) bis zum Amtsantritt des Dr. Aub (1866), in Posen nach dem Tode des R. Salomon Eger (1846) bis zum Amtsantritt des Dr. W. Feilchenfeld (1872). In dem berüchtigten Rüben Gompertzschen Gutachten (abgedruckt bei W. Freund, zur Judenfrage in Deutschland I, 214), das noch heute für die preußische Verwaltungspraxis maßgebend ist, kommt diese Abneigung aufs schärfste zum Ausdruck, und sie wirkt für das preußische Vaterland bis auf die Gegenwart fort im Gesetz vom 23. Juli 1847, in dem das rabbinische Amt (vgl. § 52) mit keinem Worte erwähnt ist. 3) Siehe Seite 135 Anm. 3. 4) Der letzte »Beglaubte« Wolff Sachs st. 1815 und schon drei Jahre früher der Kantor Salomon Mendel. Der 1814 neu gewählte Vorsänger Heymann Lewin Cohnhardt wurde dann auch Beglaubter. S. Vogelstein a. a. O. S. 12. 5) Vogel stein (a. a. O. S. 12) scheint tadellos festgestellt zu haben, daß kein anderer als L. J. Saalschütz die Rede gehalten hat. G) Welche gefährliche Widerhaken das Beiwort »interimistisch« in sich barg, kann man aus dem »zweiten Bericht des Ober-Vorsteher- Collegii an die Mitglieder der hiesigen [Breslauer] Israelitischen Gemeinde über die gegenwärtig vorliegende Rabhinats-Angelegenheit« (Breslau 1842) S. 2 ff. lernen.

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