Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Bemerkungen zum Sefer Scha'aschu'im
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 6)
- Language
- German
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Bemerkungen zum Seier Scha‘aschu‘im. 125 S. 93 i) wird diese Anekdote wie folgt erzählt: Ijäs b. Muawija kam in jungen Jahren nach Syrien, um einen hochbetagten Greis, mit dem er einen Rechtsstreit hatte, vor einen Richter des Chalifen *Abdulmalik b. Merwan zu laden. Der Richter sprach zu ihm: Einen so betagten Greis schleppst du vor Gericht? (L£uä fOuCtf ^7*^1 also vielleicht הגדול zu lesen. Ed. K. ist in Raschischrift gedruckt, bei der nicht nur ג mit נ; sondern auch ת mit א vom Setzer leicht verwechselt werden; in ed. P. fehlt der ganze Absatz.) Da sagte Ijäs: Das Recht (oder: die Wahrheit) ist älter als er (*JU Darauf jener: Schweige! Dieser dagegen: Und wer wird meine Sache führen? Hernach wieder jener: Ich glaube nicht, daß du bis zum jüngsten Tag die Wahrheit sagen wirst. Da sprach dieser: Ich bezeuge, daß außer Gott kein Gott ist. Der Richter erhob sich, ging zu *Abdulmalik und erzählte ihm den Vorfall, worauf dieser sagte: Erfülle seinen Wunsch, daß er Syrien verlasse; sonst reizt er noch die Leute gegen dich auf ibn Zabara: פן יפסיד עלינו מלכותנו). 13• Das. Z. 51 ff. Ein Mann erschien vor dem Richter mit einer Klage. —»Über wen beschwerst du dich? — »Über deinen Beamten, der mir ein Feld geraubt und deinem Boden einverleibt hat«. — אמר אתה צריך לעדים ושחדים ולדברים אחדים - אמר העדים הם השהדים ודברים אחדים הכלות ממך. Der Richter schwieg und befahl seinem Beamten, dem Kläger das Feld zurückzugeben. D. findet die beiden im Original angeführten Sätze recht dunkel. Vielleicht werden sie durch folgende Erzählung beleuchtet, die Ahmed Alabschihi in seinem Almostatraf (ed. G. Rat, Bd. 1, S. 336f.) berichtet: Es klagte jemand vor Mohammed b. *Abdulmalik wegen eines Landguts, dessen ihn Mohammeds Vertreter willkürlich beraubt hätte, ohne es ihm zu bezahlen. »Um meine Rechte zu wahren, entrichtete ich die auf ihm lastenden Steuern, und so genießt jetzt dein Vertreter die Früchte dieses Grundstücks, während ich die Abgaben dafür bezahle«. — »Das ist eine Behauptung deinerseits«, bemerkte ihm Mohammed, »die bewiesen zu werden