Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ohne Unterschied von Geburt und Religion
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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Ohne Unterschied von Geburt und Religion. 99 Ohne allen Unterschied von Geburt und Stand erging der Aufruf, und ohne Unterschied von Geburt und Religion eilten 1813 und 1870 überall im Deutschen Vateriande die Freiwilligen zu den Waffen. Ohne Unterschied wurde tapfer gekämpft für die Ehre und Rettung des Vaterlandes, und ohne Unterschied haben die Daheimgebliebenen auf dem Altar des Vaterlandes geopfert1). Aber ein solches einiges Zusammengehen des ganzen Volkes, ein so einmütiger Wille zum Siegen, ein so großartiger Opfermut und Opfersinn in allen Schichten der Bevölkerung wie heute war nicht vorhanden. In dem vom Großen Generalstabe herausgegebenen Werke »Das Preußische Heer der Befreiungskriege« II, 1913, S. 321 wird die Anschauung, als ob die Befreiung des Vaterlandes 1813 hauptsächlich der freien, opferwilligen Entschließung der Massen zu danken sei, als ungeschichtlich hingestellt. Wenn nun auch in weiten Kreisen des Volkes, besonders in Ostpreußen, in Pommern und in der Neumark, hauptsächlich aber in den gebildeten Kreisen aller Stände, eine tiefe Einsicht von der Notwendigkeit des Ent- Scheidungskampfes und von der Unabwendbarkeit großer, persönlicher Opfer herrschte, so blieb doch die Masse in beträchtlichen Landgebieten und auch in manchen Städten, vielfach so teilnamslos, x) Hardenberg schreibt am 4. Jan. 1815 an den Grafen von Grote: »Auch hat die Geschichte unseres letzten Krieges wtöer Frankreich bereits erwiesen, daß die Juden des Staats, der sie in seinen Schoß aufgenommen, durch treue Anhänglichkeit würdig geworden. Die jungen Männer jüdischen Glaubens sind die Waffengefährten ihrer christlichen Mitbürger gewesen, und wir haben auch unter ihnen Beispiele de s wahren Heldenmutes und der rühmlichsten Verachtung der Kriegsgefahren aufzuweisen, sowie die übrigen jüdischen Einwohner, namentlich auch die Frauen, in Aufopferung jeder Art den Christen sich angeschlossen.« Der Mecklenburg. Regierungsrat v. Lützow bemerkt in einem Pro־Memoria an den Großherz, vom 7. August 1828 (Bürgerrechtsakten im Justizminist. III, 573): »es hat sich nirgends ergeben, daß die Juden die vollen Rechte der Staatsbürger zu erfüllen nicht im Stande wären, vielmehr haben sie in Zeiten der Gefahren und der Opfer für die Erhaltung des Vaterlandes mit den Christen gewetteifert.«