Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ohne Unterschied von Geburt und Religion
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829866-2829870-2893403--41698-2893416- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
98 Ohne Unterschied von Geburt und Religion. Freiwillige ein. Um keine Unannehmlichkeiten wegen der in det Fastenzeit verstatteten öffentlichen Musik zu erfahren, brachten Bürgermeister und Rat diese Umstände zur Kenntnis Sr. Herzoglichen Durchlaucht und baten zum Zweck der sofortigen Niederschlagung eines vielleicht gegen sie dieserhalb angestellt werdenden fisikalischen Prozesses um Genehmigung ihres Verfahrens. Mit dieser Bitte verbanden sie noch die zweite, daß »Euer Herzoglichen Durchlaucht in Gnaden geruhen wollten, öffentlich, vorzüglich aber bei dem Militär, bekannt machen zu lassen, daß bei Besetzung der Offiziersstellen auf die Freiwilligen Rücksicht genommen, und jeder, der sich durch Kenntnisse und gute Aufführung dazu qualifiziert, ohne Unterschied der Geburt und Religion dazu fähig sein sollte.« »Jene vier sind auch sogleich vom Herrn General v. Fallois durch Empfehlung des sie nach Rostock begleitenden Bürgermeisters zu Unteroffizieren ernannt worden; allein jetzt ist es ihr feurigster Wunsch, daß sie auch die fernere Aussicht zum Avancement behalten, damit sie mit ganzer Seele sich dem selbsterwählten Stande widmen können.« Friederich Franz decretierte ganz entsprechend seiner toleranten Gesinnung: »Was ihren ersten Vortrag belange, so genehmigte ich denselben, und der zweite verstände sich von selbst, wenn sich einer zum Officier qualifizierte — ich daher auch schon drei Unterofficiere zu Officiers gemacht hätte, obgleich ich auch Rücksicht auf die Junkers haben müßte.« Und so ergeht des Herzogs Antwort am 23. April 1813 von Ludwigslust aus: »Indem wir Bürgermeister und Rath zu Gnoien unser gnädigstes Wohlgefallen über ihr angemessenes und patriotisches Benehmen bei Absendung der Freiwilligen aus dasiger Stadt an unser Regiment zu erkennen geben, gewähren wir Ihnen ihr Gesuch um Abolition wegen der in der Fastenzeit selbigen auf dem Marsch gestatteten Musik und lassen ihnen zugleich unverhalten, wie ihr Antrag wegen des Avancements der Freiwilligen bereits früher unsere Absicht war, und solches nächstens durchs officielle Wochenblatt zur allgemeinen Kunde gelangen wird«. Friederich Franz HzM. *) Kabinettsakten im Großherz. Geh. u. Hauptarchiv zu Schwerin.