Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Eine spasshafte Prozessgeschichte mit ernstem Hintergrund
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 5)
- Language
- German
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Eine spaßhafte Prozeßgeschichte mit ernstem Hintergrund. 69 und des ... . Dilettanten« (S. 74), wozu in einer Note bemerkt wird: »Hier sind einige in der Urschrift stehende stärkere (noch stärkere? Ref.) Ausdrücke getilgt, um dem Angeschuldigten in der Öffentlichkeit nicht mehr, als die Sache unbedingt forderte, zu nahe zu treten«. Kittel möchte aber glauben, daß Fritsch an einem »starken intellektuellen Defekt« leide, mit dem ein »gleich starker moralischer Abmangel« Hand in Hand gehe (S. 77). Für Kittel ist jedoch »kein Zweifel, daß Fritsch ein ehrlicher Eiferer ist, der nur das Oute will, so wie er es versteht« (S. 75), »Er kämpft also zugleich seinem Willen nach für das Judentum, nämlich für das religiös ideale gegenüber dem minder idealen« (S. 77). Ich würde mich hiernach nicht wundern, wenn Kittel so weit ginge, Fritsch als Rabbiner zu empfehlen. Das tut er allerdings nicht, aber er kommt zu dem Schluß, »daß eine Gotteslästerung nicht vorliegen dürfte« (S. 78). Ich habe hiermit den Leser durch einen Teil der Serpentinen, Windungen und Wendungen geführt, die Kittel, wie ich rückhaltlos anerkenne, in dem sichtliehen sittlichen Bestreben durchmacht, mit Ernst und Gewissenhaftigkeit das verlangte Urteil zu fällen. Es ist ein Eiertanz, wie man ihn sich nicht mit größerer Geschicklichkeit, Geschmeidigkeit, Ängstlichkeit, Behutsamkeit und noch einer ganzen Menge von anderen —keiten ausgeführt vorstellen kann, der in diesem gerichtliehen Gutachten gezeigt wird, »in Verfolg dessen die Anklage wegen des Jahwe-Buches nunmehr niedergeschlagen worden ist«. Wenn dies nicht ein Hauptspaß ist, gibt es überhaupt keinen. IS. Der ernste Hintergrund. Die Sache hat aber einen ernsten Hintergrund. Der Ernst liegt nicht in der Niederschlagung der Anklage und in der Ab- Weisung des Klägers, des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Diese der höchsten Anerkennung würdige Körperschaft hat den Ausgang des Prozesses nicht zu bedauern, denn ihre Sache ist die Sache des Judentums, das schon gegen