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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 2 · p. Seite 67

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 2
Article
Eine spasshafte Prozessgeschichte mit ernstem Hintergrund
Date
1915-01-01
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
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Eine spaßhafte Prozeßgeschichte mit ernstem Hintergrund. 67 des alten Israels glauben. Müssen sich die Kobersdorfer Juden schon nachsagen lassen, daß sie Jesus gekreuzigt haben, so müssen sie auch den Vorwurf der Minderwertigkeit in den Kauf nehmen. Sie aber, wie die Mattersdorfer Glaubensgenossen werden es mir hoffentlich nicht übel nehmen, wenn ich sie »in Verfolg«, wie Fritsch sagt, der über sie umlaufenden erwähnten Anekdote in einen Prozeß verwickle, der sie garnichts angeht und sie als Schulbeispiel gebrauche, um an ihnen die möglichen Folgen von Kittels Gutachten zu demonstrieren. Tatsächlich kann Fritsch jetzt jeder beliebigen Judengemeinde in Deutschland ungestraft nachsagen, daß sie den vorprophetischen Gott des alten Israels anbete, also den »Geist des Hasses und der Rache«, den »Schützer des Unrechts«, den »Begünstiger des Kindermordes«, den »Verleiter zum Diebstahl u. s. w.« (S. 8 f.) — das sind so einzelne Züge, die Fritsch dem vorprophetischen Jahwe zuschreibt. Was soll eine Gemeinde gegen diese Lästerung ihres Gottes und gegen ihre eigene Beschimpfung machen? Soll sie sich von Professor Kittel ein Reifezeugnis ausstellen lassen? Es ist garnicht auszudenken, was für ein Rattenkönig von Prozessen herauskommen kann, wenn Kittels Gutachten, wie vom Leipziger Landgericht, so von allen Gerichten als »klar und überzeugend« anerkannt würde. Professor Kittel ist gewiß weit von dem Gedanken entfernt, daß sein »wissenschaftliches« Gutachten eine derartige Flut von Prozessen herbeiführen könnte. Dazu ist er und sein Gutachten viel zu ernst. Ist das aber nicht spaßig? Es kommt jedoch noch besser. Von einer Verteidigung — und eine solche ist doch schließlich das Gutachten, »in Verfolg dessen die Anklage wegen des Jahwe-Buches niedergeschlagen worden ist« — setzt man mit Recht voraus, daß sie ihrem Klienten alles Gute nachsage. Nun höre man einige Bemerkungen Kittels über Fritsch! Von einer seiner Behauptungen sagt Kittel: »Sie ist schlechthin aus der Luft gegriffen« (S. 37). Von einer anderen: »Damit begeht er eine schwere und unverantwortliche Übertreibung .... In blindem Eifer hat er das vollkommen übersehen« (S. 47). Dann weiter: »Es liegt eine Verdrehung vor .. . 5*

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