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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 5 · p. Seite 552

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 5
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 552 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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552 Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. diesen drei Oberrabbinatsbezirken taucht in der unmittelbar »nachwestphälischen« Zeit noch ein viertesund fünftes westphälisches Landrabbinat auf, nämlich das des Landrabbiners Joseph Abraham Friedländer, des Neffen David Fried־־ länders, zu Brilon1) sowie das des Hirsch Cohen zu Oesek e3). Der bis tief in die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, bis zu Sutros Tode im Jahre 1869, bestehende Oberrabbinatsbezirk zu Münster war der letzte Rest der westphälischen Konsistorial-Organisation. War aber auch die staatliche Zwangsorganisation mit dem Fall des Konsistoriums dahin, war an Stelle der straffen, einheitlichen Leitung von der Casseler Zentrale aus, die Selbstverwalwelchem er zum Landrabbiner von Münster und der Mark gewählt worden ist, — Friedheim hatte sich vergeblich um diesen Bezirk beworben (a. a. O.), 1815, — erhielt er auf Veranlassung des Ober* * Präsidenten durch Oberrabbiner Steinhardt »die in jüdischer Sitte eingeführte Weihe der Gradation mit dem vorgeschriebenen Ceremoniell«. Es ist wohl der Morenutitel gemeint. Bei der Feier trug Steinhardts Sohn Simon, Regierungsprokurator in Cassel, ehemaliger hessischer freiwilliger Jäger, ein von ihm selbst verfaßtes Gedicht vor, welches Steinhardt dem Oberpräsidenteil gleichzeitig mit dem Bericht über die Feier überreichte. Das Gedicht ist in Paderborn bei B. C. Schlegel erschienen und trägt die Widmung: »Am 3. August 1815«. *) Ueber Friedländer siehe Jew. Enc. s. v. und die daselbst angegebene Literatur. a) Hirsch Cohen Rapaport in Geseke war 1790 als Vizerabbiner im Herzogtum Westphalen an gestellt. (Bericht Cohens vom 16. Dezember 1807 St.-A. M. Herzogtum Westphalen XI betr. Gerichtsbarkeit des Vizerabbiners in jüdischen Zeremoniensachen.) Im Jahre 1807 beansprucht Cohen in einer Klage eines Juden wider einen anderen wegen Vorenthaltung des ihm gebührenden Chabertitels die Ent- Scheidung. Im Jahre 1817 erscheint der »Rabiner Hirsch Cohen« als rückständiger Steuerzahler (Staatsarchiv Münster Beitrag der Juden zur Befreiung vonMilitair Dienste betr.). 1825 erteilte der westphälische »Landrabbiner Hirsch Cohen zu Geseke« dem bekannten »Prediger und Obervorsteher der Juden im Herzogtum Westphalen« Hellwitz die Autorisation als Prediger (Mitteilungen des Ges. Archivs d. d. J. a. a. O. S. 43 Anm. 1).

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